Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Rauchfangkehrer-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 328/1981Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Kehr- und überprüfungsgebührenberechnung
§ 6. Die Prüfung im Gegenstand Kehr- und überprüfungsgebührenberechnung hat zu umfassen: Paragraph 6, Die Prüfung im Gegenstand Kehr- und überprüfungsgebührenberechnung hat zu umfassen:
die Berechnung einer Kehr- und überprüfungsgebühr,
die Berechnung einer Rohbau- und Gebrauchsabnahme jeweils anhand der von der Prüfungskommission beigestellten Arbeitszeichnungen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Prüfungsaufgabe, Gebühr, Kehrgebühr,
Gebührenberechnung, Rohbauabnahme
Dokumentnummer
NOR12073077
Alte Dokumentnummer
N51981170450