Kurztitel
Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Elektroinstallation der Oberstufe, der Elektroinstallation der Unterstufe und der Errichtung von Blitzschutzanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 436/1982 aufgehoben durch BGBl. Nr. 972/1994Bundesgesetzblatt Nr. 436 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 972 aus 1994,
Text
Anlage 1
------------
Lehrgang über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft oder an einer vergleichbaren sonstigen nichtschulischen berufsbildenden Einrichtung zu absolvieren.
Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestzahl der Lehrstunden
Grundbegriffe der Buchhaltung ................................ 8
Lohnverrechnung .............................................. 8
Kostenrechnung, Kalkulation, Betriebswirtschaftslehre......... 30
Steuerrecht .................................................. 15
Rechtskunde (Bürgerliches Recht einschließlich
des Konsumentenschutzrechtes, Handelsrecht,
Wettbewerbsrecht, Preisrecht, Gewerberecht
einschließlich der Organisation der Kammern der
gewerblichen Wirtschaft, Arbeitsrecht
einschließlich der Kollektivverträge
und der Organisation der Kammern für Arbeiter
und Angestellte, Sozialversicherungsrecht) ................. 22
Unternehmensführung (Planung, Organisation,
Kontrolle, Personalwesen, Rationalisierung,
Finanzierung) .............................................. 32
Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 115 zu betragen.