Kurztitel
Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Elektroinstallation der Oberstufe, der Elektroinstallation der Unterstufe und der Errichtung von Blitzschutzanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 436/1982 aufgehoben durch BGBl. Nr. 972/1994Bundesgesetzblatt Nr. 436 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 972 aus 1994,
Text
Anlage 2
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Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften
Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft oder an einer vergleichbaren sonstigen nichtschulischen berufsbildenden Einrichtung zu absolvieren.
Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestzahl der Lehrstunden
Wirkungen des Stromes auf den Menschen,
Erste Hilfe bei Elektrounfällen ............................. 2
Stromausbreitung im Erdreich, Spannungstrichter,
Erder, Schrittspannung ...................................... 1
Fehlerspannung und Berührungsspannung,
Potentialausgleich .......................................... 1
Messung und Prüfung von Erdern ................................ 2
Leitungsschutz, Schmelzsicherungen,
Leitungsschutzschalter ...................................... 2
Das Elektrotechnikgesetz, die ÖVE-Vorschriften,
Nationale und Internationale elektrotechnische
Sicherheitsvorschriften, Vorschriften über
die Normalisierung und Typisierung
(SNT-Vorschriften), Normen, Vorschriften
über Unfallverhütung und Arbeitsschutz ...................... 3
Das elektrotechnische Prüfwesen ............................... 1
Die Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen
(ausgenommen Schutzmaßnahmen) ............................... 5
Die Errichtungsvorschriften für Hochspannungsanlagen .......... 2
Die Errichtungsvorschriften für Blitzschutzanlagen ............ 1
Die Schutzmaßnahmen in den Niederspannungsanlagen
(Schutzkleinspannung, Schutztrennung,
Schutzisolierung, Schutzerdung, Nullung,
Schutzleitungssystem, FI-Schutzschaltung
Prüfung der Schutzmaßnahmen, Reparatur
von Geräten) ................................................ 6
Praktische Übungen (Erdungsmessungen,
Bestimmung des spez. Erdungswiderstandes,
Schleifenwiderstandsmessungen, Prüfung der
FI-Schutzschaltung, Prüfung des Potentialausgleiches,
Isolationswiderstandsmessung) ............................... 8
Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 34 zu betragen.