Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 410/1982Bundesgesetzblatt Nr. 410 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 1981
den Abschluß des vorstehenden Staatsvertrages samt Anhang verfassungsmäßig genehmigt;
folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag vom Bundeskanzler dadurch kundzumachen, daß dieser Vertrag für die Dauer seiner Geltung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundeskanzleramt, Sektion IV, während der Amtsstunden aufgelegt wird.folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieser Staatsvertrag vom Bundeskanzler dadurch kundzumachen, daß dieser Vertrag für die Dauer seiner Geltung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundeskanzleramt, Sektion römisch vier, während der Amtsstunden aufgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR40051038