Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 351/1982 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
53 Wirtschaftsförderung
Text
Abschnitt IIIAbschnitt römisch drei
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
§ 4.Paragraph 4,
Maßnahmen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 dienen, sind Maßnahmen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 dienen, sind
Gewährung von Zinsenzuschüssen, Prämien, zinsengünstigen Darlehen und Bürgschaftsübernahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit;
Gewährung von Prämien und Übernahmen von Bürgschaften für Betriebsneugründungen und -übernahmen;
Übernahme von Garantien und Ausfallsbürgschaften durch Finanzierungsgarantiegesellschaften;
Gewährung von Produktionskrediten, Rahmenkrediten und Fakturenvorschüssen sowie Exportrisikogarantien für Exportgeschäfte;
Gewährung von zinsengünstigen Darlehen, nichtrückzahlbaren Förderungsbeiträgen, Zinsenzuschüssen und Übernahme von Haftungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Schlagworte
Betriebsübernahme
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018
Dokumentnummer
NOR12073519
Alte Dokumentnummer
N5198226040L