Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lagerung von Druckgaspackungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 435/1982 aufgehoben durch BGBl. Nr. 629/1992Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Lagerräume mit einer Grundfläche bis zu 60 m2
§ 12. Lagerräume mit einer Grundfläche bis zu 60 m2 dürfen nicht unter Räumen liegen, die zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Paragraph 12, Lagerräume mit einer Grundfläche bis zu 60 m2 dürfen nicht unter Räumen liegen, die zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind.
Dokumentnummer
NOR12073467
Alte Dokumentnummer
N51982173060