Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
GATT - Abkommen gem. Art. XXVIII (Gemüse, Agrarbriefwechsel)GATT - Abkommen gem. Artikel römisch 28 , (Gemüse, Agrarbriefwechsel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 346/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Typ
Vertrag – Multilateral
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Langtitel
Vereinbarte Niederschrift vom 12. Jänner 1983 samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse (Anhang I) und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG (Anhang II) sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu
StF: BGBl. Nr. 346/1983 (NR: GP XV RV 1406 AB 1461 S. 149. BR: AB 2703 S. 433.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift samt Abkommen gemäß Artikel römisch 28 , des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2015
Dokumentnummer
NOR11006858
Alte Dokumentnummer
N5198310300W