Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich Fassungen (Gesetz) ab 22.07.1983 — BGBl. Nr. 373/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.07.1983 BGBl. Nr. 373/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.07.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1