Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark Fassungen (Gesetz) ab 07.09.1983 — BGBl. Nr. 440/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.09.1983 BGBl. Nr. 440/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.09.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1