Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Landmaschinenmechaniker-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 509/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 756/1995Bundesgesetzblatt Nr. 509 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 756 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Arbeitskunde
§ 7. Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 7, Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsablauf,
Werkzeuge und Werkzeugmaschinen (Arten, Behandlung, zweckmäßige Anwendung, Aufstellung und wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeit),
Fehlersuche und Einstellarbeiten,
Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (Funktion und Einsatz),
Motore (Arten, Zusammensetzung und Einstellung),
Zugmaschinen (Arten, Einstellung und Einsatz),
Lesen von Schalt- und Funktionsplänen mechanischer, hydraulischer und elektrischer Art.Lesen von Schalt- und Funktionsplänen mechanischer, hydraulischer und elektrischer "Art".
Schlagworte
Schaltplan, Funktionsplan
Dokumentnummer
NOR12073715
Alte Dokumentnummer
N51983174140