Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schlosser-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 510/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 459/1995Bundesgesetzblatt Nr. 510 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 459 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Arbeitskunde
§ 7. Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 7, Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsablauf,
Statik, Dynamik und Festigkeitslehre,
Begriffe der Elektrotechnik, der Hydraulik und der Drucklufttechnik,
Werkzeuge und Werkzeugmaschinen,
Bauphysik (Schall-, Wärme- und Brandschutz),
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz,
Löten (Weich- und Hartlöten),
Einteilen der Schweißarbeiten in Güteklassen,
Anforderungen an das Schweißpersonal.
Schlagworte
Schallschutz, Wärmeschutz, Weichlöten
Dokumentnummer
NOR12073725
Alte Dokumentnummer
N51983174250