Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schmied-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 511/1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 460/1995Bundesgesetzblatt Nr. 511 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Arbeitskunde
§ 7. Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 7, Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsablauf,
Statik, Dynamik und Festigkeitslehre,
Begriffe der Elektrotechnik, der Hydraulik und der Drucklufttechnik,
Werkzeuge und Werkzeugmaschinen,
Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (Funktion und Einsatz),
Fahrzeuge (Typen, Bauelemente und Konstruktion),
Löten (Weich- und Hartlöten),
Einteilen der Schweißarbeiten in Güteklassen,
Anforderungen an das Schweißpersonal.
Dokumentnummer
NOR12073735
Alte Dokumentnummer
N51983174360