Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
04.01.1985 bis 03.10.1990 — BGBl. Nr. 497/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 104.01.198503.10.1990 BGBl. Nr. 497/1984 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Typ

Vertrag – DDR

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

04.01.1985BGBl. Nr. 497/1984

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Anlage

zum Abkommen zwischen der Österreichischen  Bundesregierung  und der

Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit

  Bereiche von  gegenseitigem  Interesse auf den  Gebieten  der

wirtschaftlichen, industriellen und technischen

Zusammenarbeit sind insbesondere

   - Metallurgie

   - Kohleerschließung und -veredlung

   - rationelle Energieanwendung

   - Maschinen- und Anlagenbau

   - Chemie

   - Elektrotechnik/Elektronik

   - Agrartechnik

   - Forstwirtschaft

   - Bauwirtschaft

   - Konsumgüterwirtschaft

   - Umweltschutz

  Formen und Methoden der Zusammenarbeit sind insbesondere

   - Zusammenarbeit bei der Herstellung und beim Vertrieb von

     Erzeugnissen

   - gemeinsame Erarbeitung und Durchführung von Projekten, in  einem

     der beiden Länder und auf dritten Märkten, wenn ein

     beiderseitiges Interesse vorliegt

   - Vergabe von Lizenzen und know how (insbesondere

     produktionstechnische Erfahrungen)

   - Austausch wissenschaftlich-technischer Erfahrungen

   - anwendungsorientierte technische  Forschung,  Zusammenarbeit auf

     dem Gebiet des  Normen- und  Vorschriftenwesens, der  Metrologie

     und der Qualitätskontrolle  sowie gegenseitige  Anerkennung  von

     technischen Zeugnissen und Prüfungen

   - Durchführung  wissenschaftlich-technischer  Veranstaltungen, wie

     Symposien, Konferenzen, Technische Tage.

Schlagworte

Kohleveredlung, Maschinenbau, Normenwesen

Gesetzesnummer

10006766

Dokumentnummer

NOR12073801

Alte Dokumentnummer

N5198412820L