Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen - Prüfung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 168/1984 aufgehoben durch BGBl. Nr. 221/1994Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Außerkrafttretensdatum
31.03.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 221/1994
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
Prüfungsstoff
§ 2. Der vom Prüfling zu beherrschende Prüfungsstoff umfaßt je nach der Art des angestrebten Gewerbes (§ 1) die für die selbständige Ausübung dieses Gewerbes notwendigen Kenntnisse aus folgenden Sachgebieten: Paragraph 2, Der vom Prüfling zu beherrschende Prüfungsstoff umfaßt je nach der Art des angestrebten Gewerbes (Paragraph eins,) die für die selbständige Ausübung dieses Gewerbes notwendigen Kenntnisse aus folgenden Sachgebieten:
Für Konzessionen zur Ausübung des Güternahverkehrs (§ 3 Abs. 1 Z 1 des Güterbeförderungsgesetzes):Für Konzessionen zur Ausübung des Güternahverkehrs (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, des Güterbeförderungsgesetzes):
Schriftlicher Teil:
Angebots- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife und Tarifempfehlungen;
Grundkenntnisse der Buchführung und Lohnverrechnung, im Zusammenhang mit den angeführten Sachgebieten.
Mündlicher Teil:
Grundsätze des Verwaltungs- und Verfassungsrechtes, insbesondere der den Straßenverkehr betreffenden Rechtsvorschriften; zuständige Behörden;
Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, GGSt) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960);
gewerberechtliche Vorschriften;
Tarifvorschriften, Tarifempfehlungen und Handelsbräuche (Allgemeine Transportbedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe) betreffend den Güternahverkehr;
Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge;
Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft;
Sozialversicherungsrecht;
Grundsätze des bürgerlichen Rechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes);
Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers und des Frachtführers;
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Kalkulation sowie Angebots- und Rechnungswesen;
Grundsätze der die Straßenverkehrsstatistik betreffenden Rechtsvorschriften für den Güternahverkehr;
Gefahrguttransporte (vor allem unter dem Gesichtspunkt der besonderen Verantwortung des Frachtführers);
Für Konzessionen zur Ausübung des Güterfernverkehrs (§ 3 Abs. 1 Z 2 des Güterbeförderungsgesetzes):Für Konzessionen zur Ausübung des Güterfernverkehrs (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, des Güterbeförderungsgesetzes):
Schriftlicher Teil:
Kalkulation für Kilometer- und Stundenleistungen, Kostenstellenrechnung, Ermittlung des Kostendeckungsbeitrages und Indexberechnung;
Angebots- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarif- und Frachtbriefbestimmungen;
Umsatzsteuer- und Straßenverkehrsbeitragsberechnung;
Buchführung und Bilanzanalyse;
Mündlicher Teil:
Grundsätze des Verwaltungs- und Verfassungsrechtes, insbesondere der den Straßenverkehr betreffenden Rechtsvorschriften; zuständige Behörden;
Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wie Vertragsrecht bei internationalen Beförderungen (CMR, internationale Schiedsgerichtsbarkeit usw.), Vorschriften des ATP, Richtlinien der CEMT und der EG sowie Vorschriften ausländischer Staaten, im Hinblick auf sonstige Verkehrs- und Verwaltungsvorschriften, soweit sie von österreichischen Regelungen abweichen;
Zollvorschriften wie Begleitscheinverfahren, Zollvormerkverkehr, Carnet-TIR und GVV;
Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, GGSt) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960);
gewerberechtliche Vorschriften;
Tarifvorschriften, Tarifempfehlungen und Handelsbräuche (Allgemeine Transportbedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe) beim Güternahverkehr sowie Tarifvorschriften und Beförderungsbedingungen beim Güterfernverkehr, auch unter besonderer Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs (CMR);
Verkehrsgeographie und Streckenplanung;
sowie den Bereich der Logistik
Steuerrecht, auch unter Bedachtnahme auf grenzüberschreitende Beförderungsleistungen;
Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht, einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge, Vorschriften des AETR sowie einschlägige Sozialvorschriften der EG;
Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft;
Sozialversicherungsrecht;
Grundsätze des bürgerlichen Rechtes und des Handelsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes;
Versicherungsrecht im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers, sowie einschlägige Vorschriften für die Schadensabdeckung im grenzüberschreitenden Güterverkehr (zB CMR-, See- und allgemeine Transportversicherung);
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Kalkulation sowie Angebots- und Rechnungswesen für den Güternah- und den Güterfernverkehr;
Grundsätze der die Straßenverkehrsstatistik betreffenden Rechtsvorschriften für den Güternah- und den Güterfernverkehr;
Gefahrguttransporte (vor allem unter dem Gesichtspunkt der besonderen Verantwortung des Frachtführers);
kombinierter Verkehr Schiene - Straße mit seinen verschiedenen Techniken (Rollende Landstraße, Verkehr mit Anhängern, Sattelanhängern, Wechselaufbauten und Containern usw.) sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Binnen- und Hochseeschiffahrt).
Schlagworte
Angebotswesen, Verkerhsvorschrift, Binnenschiffahrt,
Verwaltungsrecht, Zulassungsbesitzer
Dokumentnummer
NOR12073764
Alte Dokumentnummer
N5198412656L