Kurztitel
Internationales Kaffee-Übereinkommen 1983
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 251/1984Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1984,
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 54
Untersuchungen
(1) Der Rat kann Untersuchungen betreffend die Wirtschaftsfaktoren
der Kaffee-Erzeugung und -verteilung, die Auswirkung von staatlichen
Maßnahmen in den Erzeuger- und Verbraucherländern auf die
Kaffee-Erzeugung und den Kaffeeverbrauch, die Möglichkeiten für eine
Ausweitung des Kaffeverbrauches sowohl für herkömmliche Zwecke als
auch gegebenenfalls für neue Verwendungsarten sowie die Auswirkungen
der Durchführung dieses Übereinkommens auf Kaffee-Erzeuger und
-verbraucher einschließlich ihrer Austauschverhältnisse im
Außenhandel fördern.
(2) Die Organisation kann die Möglichkeit einer Festsetzung von
Mindestnormen für Kaffeeausfuhren aus Erzeuger-Mitgliedsländern
untersuchen.
Schlagworte
Kaffee-Verteilung, Kaffee-Verbraucher