Kurztitel
Internationales Kaffee-Übereinkommen 1983
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 251/1984Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1984,
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 71
Authentischer Wortlaut dieses Übereinkommens
Der englische, französische, portugiesische und spanische Wortlaut
dieses Übereinkommens ist in gleicher Weise authentisch. Die
Urschriften werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen
hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hiezu gehörig
vollmächtigten Bedieses Übereinkommen an den neben ihrer
Unterschrift vermerkten Tagen unterzeichnet.