Rechtstracker.at

Anl. 2/2

Fassungen
28.12.1991 bis 09.03.1995
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/228.12.199109.03.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Außenhandelsgesetz 1984

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 184 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 2

Inkrafttretensdatum

28.12.1991

Außerkrafttretensdatum

09.03.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                                                         Anlage B 2

                                                       --------------

BEWILLIGUNGSLISTE FÜR DIE EINFUHR

Die Bewilligungen stellt der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft aus

--------------------------------------------------------------------

   TARIF

  Nr./UNr.                   Warenbezeichnung

--------------------------------------------------------------------

0101  --   Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:

      (10)  - Pferde:

       11   - - reinrassige Zuchttiere

       19   - - sonstige

0102  --   Rinder, lebend

0103  --   Schweine, lebend

0104  --   Schafe und Ziegen, lebend:

       10   - Schafe

0105  --   Hausgeflügel, lebend, und zwar Hühner, Enten, Gänse,

            Truthühner und Perlhühner

0201  --   Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt

0202  --   Fleisch von Rindern, gefroren

0203  --   Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

0205  00   Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln,

            frisch, gekühlt oder gefroren:

            A - ganze oder halbe Tierkörper sowie Tierviertel:

                1 - von Pferden

            B - anderes:

                ex B - von Pferden

0206  --   Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, von

            Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln,

            Maultieren und Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:

       10   - von Rindern, frisch oder gekühlt

      (20)  - von Rindern, gefroren:

       21   - - Zungen

       22   - - Lebern

       29   - - sonstige

       30   - von Schweinen, frisch oder gekühlt

      (40)  - von Schweinen, gefroren:

       41   - - Lebern

       49   - - sonstige

       80   - andere, frisch oder gekühlt:

              B - andere:

                  ex B - von Pferden

       90   - andere, gefroren:

              B - andere:

                  ex B - von Pferden

0207  --   Fleisch, Innereien und anderer genießbarer

            Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch,

            gekühlt oder gefroren

0208  --   Anderes Fleisch sowie andere Innereien und anderer

            genießbarer Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder

            gefroren:

       10   - von Kaninchen und Hasen

       90   - andere:

              A - von Wild:

                  ex A - von anderem Wild als Federwild

0209  00   Schweinespeck (nicht durchwachsen), Schweinefett und

            Geflügelfett (nicht ausgeschmolzen), frisch, gekühlt,

            gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder

            geräuchert

0210  --   Fleisch sowie Innereien und anderer genießbarer

            Schlachtanfall, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder

            geräuchert; genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch,

            Innereien oder anderem Schlachtanfall

0301  --   Fische, lebend:

      (90)  - andere lebende Fische:

       93   - - Karpfen

0302  --   Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und

            anderes Fischfleisch der Nummer 0304:

      (60)  - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen und

              Milch:

       69   - - sonstige:

                A - Karpfen

0303  --   Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes

            Fischfleisch der Nummer 0304:

      (70)  - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen und

              Milch:

       79   - - sonstige:

                A - Karpfen

0304  --   Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch zerkleinert),

            frisch, gekühlt oder gefroren:

       10   - frisch oder gekühlt:

              B - von Karpfen

       20   - gefrorene Fischfilets:

              B - von Karpfen

       90   - andere:

              B - von Karpfen

0401  --   Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

            Zucker oder anderen Süßungsmitteln

0402  --   Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

            oder anderen Süßungsmitteln

0403  --   Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm, Joghurt, Kefir

            sowie andere fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,

            auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen

            Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und Geschmacksstoffen

            oder mit Zusatz von Früchten oder Kakao:

       10   - Joghurt:

              A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen und

                  ohne Zusatz von Früchten oder Kakao

       90   - andere:

              A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen und

                  ohne Zusatz von Früchten oder Kakao

0404  --   Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

            anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse bestehend aus

            natürlichen Milchbestandteilen, auch mit Zusatz von

            Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweitig weder

            genannt noch inbegriffen

0405  00   Butter und andere von der Milch stammende Fette und Öle

0406  --   Käse und Topfen

0407  00   Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder

            gekocht

0408  --   Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch,

            getrocknet, im Wasserdampf oder Wasser gekocht, geformt,

            gefroren oder in anderer Weise haltbar gemacht, auch mit

            Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

0409  00   Natürlicher Honig

0601  --   Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

            Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum oder in Blüte;

            Zichorienpflanzen, -setzlinge und -wurzeln, andere als

            Wurzeln der Nummer 1212:

       10   - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

              Wurzelstöcke, in Ruhe

       20   - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

              Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte;

              Zichorienpflanzen, -setzlinge und -wurzeln:

              B - andere

0602  --   Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln),

            Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel

0603  --   Blumen, Blüten und Knospen davon, abgeschnitten, wie sie

            für Binde- oder Zierzwecke verwendet werden, frisch,

            getrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert oder anders

            behandelt:

       10   - frisch

0604  --   Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile,

            ohne Blumen, Blüten oder Knospen davon, sowie Gräser,

            Moose und Flechten, wie sie für Binde- oder Zierzwecke

            verwendet werden, frisch, getrocknet, gefärbt,

            gebleicht, imprägniert oder anders behandelt:

       10   - Moose und Flechten:

              A - frisch

      (90)  - andere:

       91   - - frisch

0701  --   Kartoffeln, frisch oder gekühlt

0702  00   Tomaten, frisch oder gekühlt

0703  --   Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch (Porree)

            und andere Alliumarten, frisch oder gekühlt:

       10   - Speisezwiebeln und Schalotten

       90   - Lauch (Porree) und andere Alliumarten:

              B - andere

0704  --   Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica

            (einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt

0705  --   Salate (Lactuca sativa) sowie Zichorien- und

            Endiviensalate (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt

0706  --   Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln,

            Knollensellerie, Rettiche sowie Radieschen und ähnliche

            genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt

0707  00   Gurken, frisch oder gekühlt

0708  --   Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt

0709  --   Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

       20   - Spargel

       30   - Auberginen (Eierfrüchte)

      (50)  - Pilze und Trüffeln:

       51   - - Pilze

       60   - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta:

              A - Früchte der Gattung Capsicum:

                  1 - Süßer Paprika

       70   - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde

       90   - andere:

              A - Kürbisse aller Art

              C - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

              D - andere

0806  --   Weintrauben, frisch oder getrocknet:

       10   - frisch

0807  --   Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papawfrüchte

            (Papayafrüchte), frisch

0808  --   Äpfel, Birnen und Quitten, frisch

0809  --   Marillen, Kirschen (einschließlich Weichseln), Pfirsiche

            (einschließlich Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,

            Zwetschken und Schlehen, frisch

0810  --   Andere Früchte, frisch

1001  --   Weizen und Mengkorn

1002  00   Roggen

1003  00   Gerste

1004  00   Hafer

1005  --   Mais

1007  00   Korn-Sorghum

1008  --   Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat; anderes

            Getreide:

       20   - Hirse

1101  00   Mehl aus Weizen oder Mengkorn

1102  --   Mehl aus anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn

1103  --   Grütze, Grieß und Pellets aus Getreide

1104  --   Getreidekörner, anders bearbeitet (zB geschält,

            gequetscht, gewalzt, in Flocken oder Perlen, geschnitten

            oder geschrotet), ausgenommen Reis der Nummer 1006;

            Getreidekeime, ganz, gequetscht, gewalzt, in Flocken

            oder gemahlen

1106  --   Mehl und Grieß aus getrockneten Hülsenfrüchten der

            Nummer 0713, aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen

            der Nummer 0714; Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des

            Kapitels 8:

       10   - Mehl und Grieß aus getrockneten Hülsenfrüchten der

              Nummer 0713

1209  --   Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur Aussaat verwendet

            werden

1212  --   Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben und

            Zuckerrohr, frisch oder getrocknet, auch gemahlen;

            Fruchtsteine, Fruchtkerne und andere pflanzliche Waren

            (einschließlich nicht geröstete Zichorienwurzeln der

            Varietät Cichorium intybus sativum), die hauptsächlich

            für die menschliche Ernährung verwendet werden,

            anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

      (90)  - andere:

       91   - - Zuckerrüben:

                A - frisch

1214  --   Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu,

            Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken

            und ähnliches pflanzliches Futter, auch in Form von

            Pellets:

       90   - andere:

              C - andere:

                  ex C - Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu

                  Futterzwecken

1501  00   Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen und Fette

            von Geflügel, ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit

            Lösungsmitteln extrahiert:

            C - andere

1502  00   Fette von Rindern (einschließlich Kälbern), Schafen oder

            Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder

            mit Lösungsmitteln extrahiert:

            A - Premier jus, Speisetalg

            D - andere

1601  00   Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Innereien

            oder anderem Schlachtanfall oder Blut;

            Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser

            Erzeugnisse

1602  --   Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall oder

            Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht:

       10   - homogenisierte Zubereitungen

       20   - von Lebern von Tieren aller Art

      (30)  - von Geflügel der Nummer 0105:

       31   - - von Truthühnern

       39   - - sonstige

      (40)  - von Schweinen:

       41   - - Schinken und Stücke davon

       42   - - Schultern und Stücke davon

       49   - - sonstige, einschließlich Mischungen

       50   - von Rindern (einschließlich Kälbern)

       90   - andere, einschließlich Zubereitungen von Blut von

              Tieren aller Art:

              B - andere

1902  --   Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder

            anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, wie

            zB Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi,

            Ravioli und Canneloni; Couscous, auch zubereitet:

1902  20   - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in anderer Weise

              zubereitet:

              A - mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch,

                  Innereien oder anderen Schlachtanfall, Fisch,

                  Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere

                  enthaltend:

                  1 - mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch,

                      Innereien oder anderen Schlachtanfall, Blut

                      oder irgendeiner Mischung von diesen Waren von

                      Tieren des Kapitels 1 enthaltend.

2104  --   Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür;

            zusammengesetzte homogenisierte

            Nahrungsmittelzubereitungen:

       20   - zusammengesetzte homogenisierte

              Nahrungsmittelzubereitungen:

              A - Fleisch, Innereien oder anderen Schlachtanfall,

                  von Tieren des Kapitels 1, enthaltend

2204  --   Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit

            Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, anderer als

            jener der Nummer 2009

2205  --   Wermutwein und anderer Wein aus frischen Weintrauben,

            mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

2206  00   Andere gegorene Getränke (zB Apfelwein, Birnenwein und

            Met); Mischungen von gegorenen Getränken und Mischungen

            von gegorenen Getränken und nichtalkoholischen Getränken,

            anderweitig weder genannt noch inbegriffen

2301  --   Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien und

            anderem Schlachtanfall, von Fischen, Krebstieren,

            Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, für

            den menschlichen Genuß nicht geeignet; Grammeln:

       10   - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien oder

              anderem Schlachtanfall; Grammeln:

              A - Grammeln

2302  --   Kleie und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder von

            anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten,

            auch in Form von Pellets

2303  --   Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche

            Rückstände, ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel,

            ausgepreßtes Zuckerrohr (Bagasse) und andere Abfälle von

            der Zuckerherstellung, Treber und andere Rückstände aus

            Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets:

       20   - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes

              Zuckerrohr (Bagasse) und andere Abfälle von der

              Zuckerherstellung:

              A - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel

       30   - Treber und andere Rückstände aus Brauereien oder

              Brennereien

2309  --   Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet

            werden

3501  --   Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;

            Kaseinleime:

       10   - Kasein

3502  --   Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr

            Molkenproteinen, die, berechnet auf die Trockensubstanz,

            mehr als 80 Gewichtsprozent Molkenproteine enthalten),

            Albuminate und andere Albuminderivate:

       10   - Eialbumin:

              ex 10 - flüssig

Schlagworte

Geruchsstoff, Zichoriesetzling, Zichoriewurzel, Bindezweck

Gesetzesnummer

10006772

Dokumentnummer

NOR12073887

Alte Dokumentnummer

N5198414363L