Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 04.08.1984 — BGBl. Nr. 313/1984 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.08.1984 BGBl. Nr. 313/1984 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.08.1984 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1