Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 397/1985Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1985,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
KAPITEL IKAPITEL römisch eins
ZIELE UND AUFGABEN
Artikel 1
Ziele
Hauptziel der Organisation ist es, die industrielle Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern und zu beschleunigen, um zur Schaffung einer neuen Weltwirtschaftsordnung beizutragen. Außerdem fördert die Organisation die industrielle Entwicklung und Zusammenarbeit auf globaler, regionaler und nationaler Ebene sowie in Fachbereichen.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Dokumentnummer
NOR12074167
Alte Dokumentnummer
N5198513698L