Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 147/1985Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ägyptischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Fremdenverkehrs fördern.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12074155
Alte Dokumentnummer
N5198513114L