Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 13.03.1985 — BGBl. Nr. 147/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute13.03.1985 BGBl. Nr. 147/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1985,

Typ

Vertrag – Ägypten

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

13.03.1985BGBl. Nr. 147/1985

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ägyptischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Fremdenverkehrs fördern.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006791

Dokumentnummer

NOR12074155

Alte Dokumentnummer

N5198513114L