Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Marktordnungsgesetz 1985 ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 330/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
55 Wirtschaftslenkung
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
Artikel VIIIArtikel römisch acht
(Anm.: Zu BGBl. Nr. 210/1985)Anmerkung, Zu Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1985,)
Für die Förderung von Ökologieflächen sind ab dem Kalenderjahr 1989 abweichend von den §§ 53 Abs. 2 und 53 v Abs. 2 75 vH der benötigten Mittel vom Bund und die restlichen Mittel aus dem Aufkommen des Verwertungs-, Förderungs- und Saatgutbeitrages bereitzustellen. Der Getreidewirtschaftsfonds hat über Verlangen den aus den vorstehenden Beiträgen zu finanzierenden Anteil dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Für die Förderung von Ökologieflächen sind ab dem Kalenderjahr 1989 abweichend von den Paragraphen 53, Absatz 2 und 53 v Absatz 2, 75 vH der benötigten Mittel vom Bund und die restlichen Mittel aus dem Aufkommen des Verwertungs-, Förderungs- und Saatgutbeitrages bereitzustellen. Der Getreidewirtschaftsfonds hat über Verlangen den aus den vorstehenden Beiträgen zu finanzierenden Anteil dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
Dokumentnummer
NOR12160859
Alte Dokumentnummer
N5198511201Y