Diese Mengen sind um allfällige Unterlieferungen jener unmittelbar vorangehenden Monate des Wirtschaftsjahres 1993/94, die zur Erreichung eines Zwölfmonatszeitraums noch erforderlich sind, in der Weise zu verringern, daß Unterlieferungen in den betreffenden vorangehenden Monaten des Wirtschaftsjahres 1993/94 Überlieferungen im laufenden Wirtschaftsjahr 1994/95 vermindern. Die Berechnung allfälliger Unterlieferungen erfolgt ausschließlich auf der Basis von je einem Zwölftel der Einzelrichtmenge je Kalendermonat, auch dann, wenn im Wirtschaftsjahr 1993/94 eine abweichende Verteilung der Einzelrichtmengen gemäß § 81 Abs. 5 und 5a bestanden haben sollte. Auf eine sodann noch immer bestehende Überlieferungsmenge ist der gemäß § 77 Abs. 1 festgesetzte Beitragssatz anzuwenden. Für Milcherzeuger, die eine Lieferrücknahmeprämie zwar im Wirtschaftsjahr 1993/94 (§ 73 Abs. 11), nicht jedoch im Wirtschaftsjahr 1994/95 (§ 73 Abs. 17) erhalten haben, ist die Bestimmung dieser Ziffer nicht anwendbar.Diese Mengen sind um allfällige Unterlieferungen jener unmittelbar vorangehenden Monate des Wirtschaftsjahres 1993/94, die zur Erreichung eines Zwölfmonatszeitraums noch erforderlich sind, in der Weise zu verringern, daß Unterlieferungen in den betreffenden vorangehenden Monaten des Wirtschaftsjahres 1993/94 Überlieferungen im laufenden Wirtschaftsjahr 1994/95 vermindern. Die Berechnung allfälliger Unterlieferungen erfolgt ausschließlich auf der Basis von je einem Zwölftel der Einzelrichtmenge je Kalendermonat, auch dann, wenn im Wirtschaftsjahr 1993/94 eine abweichende Verteilung der Einzelrichtmengen gemäß Paragraph 81, Absatz 5 und 5 a bestanden haben sollte. Auf eine sodann noch immer bestehende Überlieferungsmenge ist der gemäß Paragraph 77, Absatz eins, festgesetzte Beitragssatz anzuwenden. Für Milcherzeuger, die eine Lieferrücknahmeprämie zwar im Wirtschaftsjahr 1993/94 (Paragraph 73, Absatz 11,), nicht jedoch im Wirtschaftsjahr 1994/95 (Paragraph 73, Absatz 17,) erhalten haben, ist die Bestimmung dieser Ziffer nicht anwendbar.