Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark Fassungen (Gesetz) ab 11.07.1985 — BGBl. Nr. 288/1985 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.07.1985 BGBl. Nr. 288/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.07.1985 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1