Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH von Tirol× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH von Tirol Fassungen (Gesetz) ab 14.12.1985 — BGBl. Nr. 515/1985 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute14.12.1985 BGBl. Nr. 515/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.12.1985 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1