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Art. 1

Fassungen
26.08.1986 bis 25.08.1993 — BGBl. Nr. 32/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 126.08.198625.08.1993 BGBl. Nr. 32/1986 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1986,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

26.08.1986BGBl. Nr. 32/1986

Außerkrafttretensdatum

25.08.1993

Index

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel

Text

KAPITEL römisch eins – ZIELSETZUNG

Artikel 1

Zielsetzung

  1. Ziffer eins
    Zum Nutzen sowohl der Ausfuhr- als auch der Einfuhr-Mitglieder und im Hinblick auf die Erreichung der von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung in ihren Resolutionen 93 (römisch vier) und 124 (römisch fünf) über das Integrierte Rohstoffprogramm angenommenen einschlägigen Ziele sowie unter Berücksichtigung ihrer Resolution 98 (römisch vier) bestehen die Ziele des Internationalen Übereinkommens über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982 (im folgenden als „dieses Übereinkommen“ bezeichnet) darin,
    1. Litera a
      die strukturellen Gegebenheiten des Jutemarkts zu verbessern,
    2. Litera b
      die Wettbewerbsfähigkeit von Jute und Jute Erzeugnissen zu stärken,
    3. Litera c
      die vorhandenen Märkte zu erhalten und auszuweiten sowie neue Märkte für Jute und Jute-Erzeugnisse zu erschließen,
    4. Litera d
      die Produktion von Jute und Jute-Erzeugnissen auszubauen, um unter anderem deren Qualität zum Nutzen der Einfuhr- und Ausfuhr-Mitglieder zu verbessern,
    5. Litera e
      die Produktion, Ausfuhr und Einfuhr von Jute und Jute-Erzeugnissen mengenmäßig auszubauen, um den Erfordernissen von Angebot und Nachfrage weltweit zu entsprechen.
  2. Ziffer 2
    Die im Absatz 1 dieses Artikels genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Mittel erreicht werden:
    1. Litera a
      Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Marktförderung und Kostensenkung,
    2. Litera b
      Sammlung und Verbreitung von Information über Jute und Jute-Erzeugnisse,
    3. Litera c
      Erörterung wichtiger Fragen im Zusammenhang mit Jute und Jute-Erzeugnissen, wie der Frage der Stabilisierung der Preise und des Angebotes sowie der Frage des Wettbewerbs mit Kunststoffen und Ersatzerzeugnissen.

Schlagworte

Ausfuhrmitglied, Forschungsprojekt

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2025

Gesetzesnummer

10006807

Dokumentnummer

NOR12074277

Alte Dokumentnummer

N51986101416

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/32/A1/NOR12074277