Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 32/1986Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1986,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 16
Exekutivdirektor und Personal
Der Rat ernennt den Exekutivdirektor durch außerordentliche Abstimmung.
Die Anstellungsbedingungen des Exekutivdirektors werden vom Rat bestimmt.
Der Exekutivdirektor ist der oberste Verwaltungsbeamte der Organisation; er ist dem Rat für die Anwendung und Durchführung dieses Übereinkommens in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Rates verantwortlich.
Der Exekutivdirektor ernennt das Personal nach den vom Rat festgesetzten Vorschriften. Auf seiner ersten Tagung beschließt der Rat die Zahl der leitenden Beamten und des Fachpersonals, das der Exekutivdirektor für die ersten fünf Jahre ernennen kann. Dieses Personal wird in Etappen eingestellt. Veränderungen in der Zahl der leitenden Beamten und des Fachpersonals werden vom Rat durch außerordentliche Abstimmung beschlossen. Das Personal ist dem Exekutivdirektor verantwortlich.
Weder der Exekutivdirektor noch ein Mitglied des Personals dürfen ein finanzielles Interesse an der Juteindustrie oder dem Jutehandel oder damit zusammenhängenden kommerziellen Tätigkeiten haben.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen der Exekutivdirektor und das sonstige Personal von keinem Mitglied und von keiner Stelle außerhalb der Organisation Weisungen einholen oder entgegennehmen. Sie haben sich jeder Handlung zu enthalten, die mit ihrer Stellung als internationale Beamte, die letztlich dem Rat verantwortlich sind, nicht vereinbar ist. Jedes Mitglied achtet den ausschließlich internationalen Charakter der Obliegenheiten des Exekutivdirektors und des sonstigen Personals und versucht nicht, sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Dokumentnummer
NOR12074457
Alte Dokumentnummer
N5198615334L