Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 32/1986Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1986,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 19
Formen der Zahlung
Die Beiträge zum Verwaltungskonto sind in frei verwendbaren Währungen zahlbar und von Devisenbeschränkungen befreit.
Die finanziellen Beiträge zum Sonderkonto sind in frei verwendbaren Währungen zahlbar und von Devisenbeschränkungen befreit.
Der Rat kann auch beschließen, andere Formen von Beiträgen zum Sonderkonto zur Deckung des Bedarfes für genehmigte Projekte, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Ausrüstungen oder Arbeitskräfte, anzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Dokumentnummer
NOR12074460
Alte Dokumentnummer
N5198615337L