Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 32/1986Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1986,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 26Artikel 26
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 26
Kostensenkung
Die Projekte auf dem Gebiet der Kostensenkung sollen unter anderem, und sofern zweckmäßig, darauf gerichtet sein, die Verfahren und Methoden in bezug auf die landwirtschaftliche Produktivität und die Faserqualität zu verbessern, die Verfahren und Methoden in bezug auf Arbeits-, Material- und Kapitalkosten in der juteverarbeitenden Industrie zu verbessern und Informationen über die der Jutewirtschaft jeweils zur Verfügung stehenden wirksamsten Verfahren und Methoden zum Nutzen der Mitglieder zu sammeln und auf dem neuesten Stand zu halten.
Schlagworte
Arbeitskosten, Materialkosten
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Dokumentnummer
NOR12074467
Alte Dokumentnummer
N5198615344L