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Art. 1

Fassungen
01.05.1986 bis 03.10.1990 — BGBl. Nr. 134/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 101.05.198603.10.1990 BGBl. Nr. 134/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Handels- und Zahlungsabkommen (Briefwechsel)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Typ

Vertrag – DDR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1986BGBl. Nr. 134/1986

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

Ministerialrat Dr. Josef Tschach

Abteilungsleiter im Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie

der Republik Österreich

Wien, am 6. Februar 1986

Herr Generaldirektor!

Namens der Österreichischen Bundesregierung beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Es besteht ein beiderseitiges Interesse, die bisherigen Stahl-Kali-Lieferungen, die einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik geleistet haben, auch künftig auf der Basis des gegenseitigen Vorteiles fortzusetzen und weiter zu entwickeln.

Die diesbezüglich erforderlichen konkreten Vereinbarungen werden auf Firmenebene abgeschlossen werden. Die aus diesen Vereinbarungen resultierenden rechtlichen Verpflichtungen beschränken sich auf die vertragschließenden Firmen.

Dieser Briefwechsel tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem der Briefwechsel unterzeichnet wurde und gilt für die Gültigkeitsdauer des Langfristigen Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. November 1980. *1)

Mit dem Inkrafttreten dieses Briefwechsels tritt der diesbezügliche Briefwechsel vom 11. November 1980 *1) zum oben genannten Abkommen außer Kraft.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Generaldirektor, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Josef Tschach m. p.

Herrn

Generaldirektor

Christian Meyer

Hauptabteilungsleiter im Ministerium für Außenhandel

der Deutschen Demokratischen Republik

Wien

Generaldirektor Christian Meyer

Hauptabteilungsleiter im Ministerium für Außenhandel

der Deutschen Demokratischen Republik

Wien, am 6. Februar 1986

Herr Ministerialrat!

Namens der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik beehre ich mich, den Erhalt des nachstehenden Schreibens vom heutigen Tage und mein Einverständnis zu dessen Inhalt mitzuteilen:

Anmerkung, es folgt der Text der Note)

Genehmigen Sie, Herr Ministerialrat, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Für die Regierung

der Deutschen Demokratischen Republik:

Christian Meyer m. p.

Herrn

Ministerialrat Dr. Josef Tschach

Abteilungsleiter im Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie

der Republik Österreich

Wien

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1981,

Schlagworte

Handelsabkommen

Gesetzesnummer

10006813

Dokumentnummer

NOR12074285

Alte Dokumentnummer

N5198612925L