Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Handels- und Zahlungsabkommen für 1986-1990
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 297/1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 150/1996Bundesgesetzblatt Nr. 297 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/10 Handelsabkommen
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Volksrepublik Albanien wird sich in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, die in jedem der beiden Staaten für die Ein- und Ausfuhr jeweils in Kraft stehen, sowie auf Grund der Bestimmungen des vorliegenden Abkommens entwickeln.
(2)Absatz 2,Beide Seiten werden die notwendigen Schritte unternehmen, um eine weitere Erhöhung des Warenaustausches zu erreichen.
Dokumentnummer
NOR12074529
Alte Dokumentnummer
N5198615805L