Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.01.1987 bis 14.11.1997 — BGBl. Nr. 715/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.01.198714.11.1997 BGBl. Nr. 715/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 715 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1987BGBl. Nr. 715/1986

Außerkrafttretensdatum

14.11.1997aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/1997

Index

50/03 Personen- und Güterbeförderung

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen, soweit diese nicht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 5, des Güterbeförderungsgesetzes in Ausübung des Rollfuhrdienstes von der Konzessionspflicht ausgenommen sind, werden die in den nachfolgenden Bestimmungen angeführten (Eisenbahn-)-Beförderungspapiere anstelle des für Güterbeförderungen über die Grenze sowie bei Beförderungen im Güterfernverkehr (Paragraph 3, Absatz 5, leg. cit.) vorgesehenen Frachtbriefes als Beförderungspapier anerkannt.
  2. Absatz 2,Als Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen im Sinne dieser Verordnung gelten alle Beförderungen von Stückgut mit einem Kraftfahrzeug (Kraftwagenzug). Stückgüter im Sinne dieser Verordnung sind Sendungen, die einem Eisenbahnunternehmen von einem oder mehreren Absendern stückweise zur Beförderung mit dem genannten Transportmittel an einen oder mehrere Empfänger übergeben werden. Je nach der Art der Beförderung des Stückgutes kann eines der Beförderungspapiere nach dem Muster der Anlage Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) verwendet werden.

Schlagworte

Eisenbahnbeförderungspapier

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2025

Gesetzesnummer

10006815

Dokumentnummer

NOR12074349

Alte Dokumentnummer

N5198613070L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/715/P1/NOR12074349