Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 715/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/1997Bundesgesetzblatt Nr. 715 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
§ 4.Paragraph 4,
Der BahnExpress-extra-Schein ist bei der Aufgabe von Gütern als BahnExpress extra nach dem Österreichischen Eisenbahn-Gütertarif Teil V (ÖGT V) zu verwenden und besteht aus vier Teilen: Der BahnExpress-extra-Schein ist bei der Aufgabe von Gütern als BahnExpress extra nach dem Österreichischen Eisenbahn-Gütertarif Teil römisch fünf (ÖGT römisch fünf) zu verwenden und besteht aus vier Teilen:
Blatt 1: Original erhält der Empfänger
Blatt 2: Empfangsschein bleibt im Bestimmungsbahnhof
Blatt 3: Versandschein bleibt im Versandbahnhof
Blatt 4: Doppel erhält der Absender
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025
Dokumentnummer
NOR12074352
Alte Dokumentnummer
N5198613073L