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§ 19 BO 1986

Fassungen
01.04.1986 bis 31.12.1993 — BGBl. Nr. 163/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1901.04.198631.12.1993 BGBl. Nr. 163/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 951/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 951 aus 1993,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

01.04.1986BGBl. Nr. 163/1986

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 951/1993

Abkürzung

BO 1986

Index

50/03 Personen- und Güterbeförderung

Text

Paragraph 19, (1) Das im Taxi-Gewerbe verwendete Kraftfahrzeug (Taxifahrzeug) muß mindestens vier Türen haben und muß dem Fahrgast bequemen Ein- und Ausstieg ermöglichen. Eine Schiebetüre, die eine lichte Öffnung von mindestens 1 000 mm freigibt, darf anstelle zweier Türen angebracht werden.

  1. Absatz 2,Das im Taxi-Gewerbe verwendete Kraftfahrzeug hat folgende (Mindest-)Abmessungen aufzuweisen:
    1. Litera a
      Außenlänge (größte Länge): 4 200 mm
    2. Litera b
      Außenbreite (größte Breite): 1 560 mm
    3. Litera c
      Außenhöhe (größte Höhe): 1 300 mm
    4. Litera d
      Höhe der Trittstufe max. 400 mm
    5. Litera e
      Kofferrauminhalt: 400 l
    Der Sitz für den Lenker muß ein Einzelsitz sein. Der Abstand der Sitze - gemessen von der Oberkante der vorderen zur Oberkante der hinteren Sitzlehne - muß mindestens 600 mm betragen, wobei sich der Lenkersitz in einer mittleren Stellung befinden und dem Fahrgast bei normaler Körpergröße ein bequemes Sitzen und dem Lenker eine sichere Bedienung des Fahrzeuges ermöglichen muß.
    Bei Anordnung von nur einer Schiebetüre (rechts) hat die Einstiegsöffnung einen bequemen Ein- und Ausstieg sowie Zugang zu den einzelnen Sitzreihen zu gewährleisten.

Schlagworte

Taxigewerbe, Einstieg, Mindestabmessung

Gesetzesnummer

10006816

Dokumentnummer

NOR12074304

Alte Dokumentnummer

N5198612944L