Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Burgenland und an den LH von Niederösterreich Fassungen (Gesetz) ab 08.03.1986 — BGBl. Nr. 119/1986 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.03.1986 BGBl. Nr. 119/1986 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.03.1986 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1