Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 22.08.1986 — BGBl. Nr. 436/1986 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.08.1986 BGBl. Nr. 436/1986 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.08.1986 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1