Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Orthopädieschuhmacher-Meisterprüfung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 340/1986Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Anatomie
§ 5. Im Gegenstand Anatomie sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 5, Im Gegenstand Anatomie sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Skelett (Aufbau des Knochengefüges und dessen Ernährung, Formen der Knochen, Arten der Gelenke und deren Bestandteile und Funktionen),
Muskeln (Arten, Gewebe, Ernährung, Ansätze, Facsien und die Funktionen, Atrophie und deren Ursache),
Nerven (Benennung der im Bereich des orthopädischen Arbeitsgebietes in Frage kommenden Nerven und deren Lähmungen),
Blutkreislauf (Funktionen).
Dokumentnummer
NOR12074579
Alte Dokumentnummer
N51986185250