Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EG - Gemeinsames Versandverfahren - Zusatzprotokoll ES-PT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 632/1987Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1987,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
(1)Absatz eins,Als Versandanmeldung T 2 ES oder Versandanmeldung T 2 PT gilt eine Anmeldung auf einem Vordruck, der dem Muster in den Anhängen I und II zu Anlage III des Übereinkommens entspricht; der Vordruck wird gegebenenfalls durch einen oder mehrere Vordrucke ergänzt, die den Mustern in den Anhängen III oder IV (Anm.: Anhänge III und IV nicht darstellbar) der genannten Anlage entsprechen.Als Versandanmeldung T 2 ES oder Versandanmeldung T 2 PT gilt eine Anmeldung auf einem Vordruck, der dem Muster in den Anhängen römisch eins und römisch zwei zu Anlage römisch drei des Übereinkommens entspricht; der Vordruck wird gegebenenfalls durch einen oder mehrere Vordrucke ergänzt, die den Mustern in den Anhängen römisch drei oder römisch vier Anmerkung, Anhänge römisch drei und römisch vier nicht darstellbar) der genannten Anlage entsprechen.
(2)Absatz 2,Der Hauptverpflichtete gibt an, ob die Versandanmeldung auf einem Vordruck T 2 ES oder T 2 PT - gegebenenfalls ergänzt durch ein oder mehrere Ergänzungsblätter - erfolgt, indem er auf diesen Vordrucken im dritten Teilfeld von Feld 1 mit Schreibmaschine oder leserlich auf nicht zu entfernende Weise handschriftlich die Angabe „T 2 ES'' oder „T 2 PT'' einträgt.
Dokumentnummer
NOR12075082
Alte Dokumentnummer
N5198713744H