Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang IEG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang römisch eins
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 634/1987Bundesgesetzblatt Nr. 634 aus 1987,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
MUSTER NACH ARTIKEL 2 DES ÜBEREINKOMMENS *1)
Dieser Anhang enthält folgende Muster:
Anlage 1: das Muster des Vordrucks des Einheitspapiers nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs II;Anlage 1: das Muster des Vordrucks des Einheitspapiers nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs römisch zwei;
Anlage 2: das Muster des Vordrucks des Einheitspapiers nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Anhangs II;Anlage 2: das Muster des Vordrucks des Einheitspapiers nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Anhangs römisch zwei;
Anlage 3: das Muster des Vordrucks der Ergänzungsblätter nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Anhangs II;Anlage 3: das Muster des Vordrucks der Ergänzungsblätter nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Anhangs römisch zwei;
Anlage 4: das Muster des Vordrucks der Ergänzungsblätter nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Anhangs II.Anlage 4: das Muster des Vordrucks der Ergänzungsblätter nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Anhangs römisch zwei.
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*1) In allen Mustern dieses Anhangs kann sowohl die Bezeichnung „gemeinschaftliches Versandverfahren'' als auch die Bezeichnung „gemeinsames Versandverfahren'' verwendet werden.
Dokumentnummer
NOR12075104
Alte Dokumentnummer
N5198713767H