Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
01.01.1988 bis 31.12.1992 — BGBl. Nr. 695/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 301.01.198831.12.1992 BGBl. Nr. 695/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 463/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gemeinschaftliches Versandverfahren - Bürgschaftsurkunden

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 695/1987

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 463/1992

Index

54/04 EG

Text

MUSTER römisch drei

GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(System der Pauschalbürgschaft)

römisch eins. BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG

   1. Der (Die) Unterzeichnete .................................. *1)

      mit Wohnsitz (Sitz) in .................................... *2)

      leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ....

      ................................ Bürgschaft als Bürge und

Zahler gemäß Paragraph 1357, ABGB gegenüber dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Griechenland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Portugiesischen Republik, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Staaten auf Grund von Zuwiderhandlungen, die im Verlauf von Versandverfahren nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder von gemeinschaftlichen Versandverfahren begangen worden sind, für die der (die) Unterzeichnete durch Ausstellung eines Sicherheitstitels eine Bürgschaft übernommen hat, insgesamt an Zöllen, Steuern, Abschöpfungen und anderen Abgaben - mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schulden wird, und zwar bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, der Kosten und der Zuschläge - bis zu einem Höchstbetrag von 7 000 ECU je Sicherheitstitel.

  1. Ziffer 2
    Der (Die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung der zuständigen Behörden der unter Nummer 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis einem Höchstbetrag von 7 000 ECU je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, daß im Verlauf des Versandverfahrens nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder des gemeinschaftlichen Versandverfahrens keine Zuwiderhandlung im Sinne der Nummer 1 begangen worden ist.
    Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreißig Tagen nach der schriftlichen Aufforderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. In diesem Fall werden in der Republik Österreich Zinsen entsprechend dem Paragraph 212, Absatz 2, BAO erhoben; in den anderen in Nummer 1 genannten Staaten geforderte Kosten, die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergeben, insbesondere Zinsen, werden so berechnet, daß sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
  2. Ziffer 3
    Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der Bürgschaftsvertrag kann von dem (der) Unterzeichneten sowie von dem Staat, in dem die Zollstelle der Bürgschaftsleistung liegt, jederzeit aufgelöst werden.
    Die Auflösung wird am sechzehnten Tag nach ihrer Bekanntgabe an den anderen Beteiligten wirksam.
    Der (Die) Unterzeichnete haftet weiter für die Zahlung der Beträge, die auf Grund von Versandverfahren nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder von gemeinschaftlichen Versandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung fällig werden, wenn diese Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Auflösung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung erst später gefordert wird.
  3. Ziffer 4
    Für diese Bürgschaftserklärung benennt der (die) Unterzeichnete außerhalb der Republik Österreich in den in Nummer 1 genannten Staaten die nachstehend genannten Zustellungsbevollmächtigten:

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       Staat                 Name und Vorname, bzw. Firma, und

                                  vollständige Anschrift

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....................   .............................................

....................   .............................................

....................   .............................................

....................   .............................................

....................   .............................................

---------------------------------------------------------------------

Der (Die) Unterzeichnete erkennt an, daß alle Formalitäten oder Verfahrensmaßnahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und bei einem Zustellungsbevollmächtigten schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Zustellungen durch die Post oder auf anderem Weg, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (Die) Unterzeichnete anerkennt als Gerichtsstand für im Ausland entstehende Rechtsstreitigkeiten jeweils den sich aus dem Wohnsitz/Sitz des Zustellungsbevollmächtigten ergebenden Gerichtsstand.
Der (Die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Zustellungsbevollmächtigten nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zurückzunehmen oder zu ändern.

                           (Ort) .................. , den ...........

                           ..........................................

                                 Rechtsverbindliche Unterschrift

II. ANNAHME DURCH DIE ZOLLSTELLE DER BÜRGSCHAFTSLEISTUNG

Zollstelle der Bürgschaftsleistung ..................................

Bürgschaftserklärung angenommen am .................... , VTB: ......

                           ..........................................

                                    (Stempel und Unterschrift)

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*1) Name und Vorname bzw. Firma.
*2) Vollständige Anschrift.

Schlagworte

Hauptverbindlichkeit, Geldmarkt

Gesetzesnummer

10006881

Dokumentnummer

NOR12075389

Alte Dokumentnummer

N5198719688J