Norm Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Masseur× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Masseur Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1987 — BGBl. Nr. 201/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.198728.02.2020 BGBl. Nr. 201/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 64/2020 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.02.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gliederung der LehrabschlußprüfungDurchführung der praktischen Prüfung§ 2Prüfarbeit§ 3FachgesprächDurchführung der theoretischen Prüfung§ 4Allgemeine Bestimmungen§ 5Wirtschaftsrechnen§ 6Fachkunde§ 7WiederholungsprüfungSchlußbestimmungen§ 8§ 9