Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 397/1987 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 330/1999Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 330 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 10.Paragraph 10,
Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in geltender Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Dokumentnummer
NOR12075277
Alte Dokumentnummer
N51987194240