Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker und -maschinenbauer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 669/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 329/1999Bundesgesetzblatt Nr. 669 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 10.Paragraph 10,
Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker und -maschinenbauer ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker und -maschinenbauer ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in geltender Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026
Dokumentnummer
NOR12075507
Alte Dokumentnummer
N5198810656F