Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.01.1989 bis 29.02.1992 — BGBl. Nr. 698/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.01.198929.02.1992 BGBl. Nr. 698/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 111/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zollamt Pfunds - Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 698 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1989BGBl. Nr. 698/1988

Außerkrafttretensdatum

29.02.1992aufgehoben durch BGBl. Nr. 111/1992

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                                                            Anlage 2

                                                           __________

TARIF                                                         Kontin-

Nr./UNr.  Warenbezeichnung                                     gent-

                                                              nummer

---------------------------------------------------------------------

0101  --  Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:

     (10) - Pferde:

      11  - - reinrassige Zuchttiere .........................   1

      19  - - sonstige .......................................   1

0102  --  Rinder, lebend .....................................   1

0103  --  Schweine, lebend ...................................   1

0104  --  Schafe und Ziegen, lebend ..........................   1

0105  --  Hausgeflügel, lebend, und zwar Hühner, Enten, Gänse,

          Truthühner und Perlhühner ..........................   1

0201  --  Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt ...........   2

0202  --  Fleisch von Rindern, gefroren ......................   2

0203  --  Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren   2

0204  --  Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch, gekühlt oder

          gefroren ...........................................   2

0205  --  Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und

          Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:

          A - ganze oder halbe Tierkörper sowie Tierviertel:

              1 - von Pferden ................................   2

          B - anderes

              ex B - von Pferden .............................   2

0206  --  Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall,

          von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden,

          Eseln, Maultieren und Mauleseln, frisch, gekühlt

          oder gefroren:

      10  - von Rindern, frisch oder gekühlt .................   2

     (20) - von Rindern, gefroren:

      21  - - Zungen .........................................   2

      22  - - Lebern .........................................   2

      29  - - sonstige .......................................   2

      30  - von Schweinen, frisch oder gekühlt ...............   2

     (40) - von Schweinen, gefroren:

      41  - - Lebern .........................................   2

      49  - - sonstige .......................................   2

      80  - andere, frisch oder gekühlt:

            A - von Schafen und Ziegen .......................   2

            B - andere

                ex B - von Pferden ...........................   2

      90  - andere, gefroren:

            A - von Schafen und Ziegen .......................   2

            B - andere

                ex B - von Pferden ...........................   2

0207  --  Fleisch, Innereien und anderer genießbarer

          Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105,

          frisch, gekühlt oder gefroren:

      10  - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, frisch oder

            gekühlt:

            A - Hühner und Perlhühner ........................   2

            B - Enten und Gänse ..............................   2

            C - Truthühner ...................................   2

     (20) - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, gefroren:

      21  - - Hühner .........................................   2

      22  - - Truthühner .....................................   2

      23  - - Enten, Gänse und Perlhühner:

              A - Enten und Gänse ............................   2

              B - Perlhühner .................................   2

     (30) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer

            Schlachtanfall (einschließlich Lebern) von

            Geflügel, frisch oder gekühlt:

      39  - - sonstige:

              B - andere:

                  1 - von Hühnern und Perlhühnern ............   2

                  2 - von Enten und Gänsen ...................   2

                  3 - von Truthühnern ........................   2

     (40) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer

            Schlachtanfall (ausgenommen Lebern), gefroren:

      41  - - von Hühnern ....................................   2

      42  - - von Truthühnern ................................   2

      43  - - von  Enten, Gänsen und Truthühnern:

              A - von Enten und Gänsen .......................   2

              B - von Truthühnern ............................   2

0208  --  Anderes Fleisch sowie andere Innereien und anderer

          genießbarer Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder

          gefroren:

      10  - von Kaninchen und Hasen ..........................   2

      90  - andere:

            A - von Wild:

                ex A - von anderem Wild als Federwild ........   2

0209  00  Schweinespeck (nicht durchwachsen), Schweinefett und

          Geflügelfett (nicht ausgeschmolzen), frisch,

          gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet

          oder geräuchert:

          A - Schweinespeck und Schweinefett .................   2

0210  --  Fleisch sowie Innereien und anderer genießbarer

          Schlachtanfall, gesalzen, in Salzlake, getrocknet

          oder geräuchert; genießbares Mehl und Pulver aus

          Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall:

     (10) - Fleisch von Schweinen:

      11  - - Schinken, Schultern und Stücke davon, mit

              Knochen ........................................   2

      12  - - Bauchfleisch (durchwachsener Speck) und Stücke

              davon ..........................................   2

      19  - - sonstige .......................................   2

      20  - Fleisch von Rindern ..............................   2

      90  - andere, einschließlich genießbares Mehl und Pulver

            aus Fleisch, Innereien oder anderem

            Schlachtanfall:

            A - von Hausgeflügel der Nummer 0105, ausgenommen

                Lebern .......................................   2

            C - von sonstigen Tieren:

                1 - von Schafen und Ziegen ...................   2

                2 - sonstiges ................................   2

0301  --  Fische, lebend:

     (90) - andere lebende Fische:

      93  - - Karpfen ........................................   3

0302  --  Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets

          und anderes Fischfleisch der Nummer 0304:

     (60) - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen und

            Milch:

      69  - - sonstige:

              A - Karpfen ....................................   3

0303  --  Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und

          anderes Fischfleisch der Nummer 0304:

     (70) - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen und

            Milch:

      79  - - sonstige:

              A - Karpfen ....................................   3

0304  --  Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch

          zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren:

      10  - frisch oder gekühlt:

            B - von Karpfen ..................................   3

      20  - gefrorene Fischfilets:

            B - von Karpfen ..................................   3

      90  - andere:

            B - von Karpfen ..................................   3

0401  --  Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

          Zucker oder anderen Süßungsmitteln .................   4

0403  --  Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm, Joghurt,

          Kefir sowie andere fermentierte oder gesäuerte Milch

          und Rahm, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

          oder anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und

          Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von Früchten oder

          Kakao:

      10  - Joghurt:

            A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen

                und ohne Zusatz von Früchten oder Kakao ......   4

      90  - andere:

            A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen

                und ohne Zusatz von Früchten oder Kakao ......   4

0404  --  Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

          oder anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse bestehend

          aus natürlichen Milchbestandteilen, auch mit Zusatz

          von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweitig

          weder genannt noch inbegriffen:

      10  - Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

            oder anderen Süßungsmitteln ......................   4

            B - andere .......................................   4

      90  - andere ...........................................   4

0405  00  Butter und andere von der Milch stammende Fette und

          Öle ................................................   4

0407  00  Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht

          oder gekocht .......................................   4

0408  --  Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch,

          getrocknet, im Wasserdampf oder Wasser gekocht,

          geformt, gefroren oder in anderer Weise haltbar

          gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

          Süßungsmitteln .....................................   4

0409  00  Natürlicher Honig ..................................   4

0701  --  Kartoffeln, frisch oder gekühlt ....................   5

0702  00  Tomaten, frisch oder gekühlt .......................   5

0703  --  Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch

          (Porree) und andere Alliumarten, frisch oder

          gekühlt:

      10  - Speisezwiebeln und Schalotten ....................   5

0704  --  Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica

          (einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt ........   5

0705  --  Salate (Lactuca sativa) sowie Zichorien- und

          Endiviensalate (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt   5

0706  --  Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln,

          Knollensellerie, Rettiche sowie Radieschen und

          ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt ...   5

0707  00  Gurken, frisch oder gekühlt ........................   5

0708  --  Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt .   5

0709  --  Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

     (50) - Pilze und Trüffeln:

      51  - - Pilze

              B - andere .....................................   5

      60  - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung

            Pimenta:

            A - Früchte der Gattung Capsicum:

                1 - Süßer Paprika ............................   5

0809  --  Marillen, Kirschen (einschließlich Weichseln),

          Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und Brugnolen),

          Pflaumen, Zwetschken und Schlehen, frisch:

      10  - Marillen .........................................   5

0810  --  Andere Früchte, frisch:

      10  - Erdbeeren ........................................   5

1001  --  Weizen und Mengkorn ................................   6

1002  00  Roggen .............................................   6

1003  00  Gerste .............................................   6

1004  00  Hafer ..............................................   6

1005  --  Mais ...............................................   6

1101  00  Mehl aus Weizen oder Mengkorn ......................   6

1102  --  Mehl aus anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn .   6

1103  --  Grütze, Grieß und Pellets aus Getreide .............   6

1104  --  Getreidekörner, anders bearbeitet (zB geschält,

          gequetscht, gewalzt, in Flocken oder Perlen,

          geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der

          Nummer 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht,

          gewalzt, in Flocken oder gemahlen ..................   6

1501  00  Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen und

          Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch ausgepreßt

          oder mit Lösungsmitteln extrahiert:

          C - andere .........................................   7

1502  00  Fette von Rindern (einschließlich Kälbern), Schafen

          oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, auch

          ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert:

          A - Premier jus, Speisetalg ........................   7

          D - andere .........................................   7

1601  00  Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch,

          Innereien oder anderem Schlachtanfall oder Blut;

          Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser

          Erzeugnisse ........................................   2

1701  --  Rohrzucker und Rübenzucker und chemisch reine

          Saccharose, fest:

     (10) - Rohzucker ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-

            oder Farbstoffen:

      11  - - Rohrzucker .....................................   8

      12  - - Rübenzucker ....................................   8

     (90) - andere:

      91  - - mit Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

              Farbstoffen:

              B - andere .....................................   8

      99  - - sonstige .......................................   8

2302  --  Kleie und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder

          von anderen Bearbeitungen von Getreide oder

          Hülsenfrüchten, auch in Form von Pellets ...........   9

2710  00  Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,

          ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte noch

          inbegriffene Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent

          oder mehr Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien

          enthalten, soweit diese Öle den wesentlichen

          Bestandteil dieser Zubereitungen bilden:

          A - Petrolether und Benzine, ausgenommen Testbenzine  10

          B - Testbenzine ....................................  10

          C - Petroleum ......................................  10

          D - Gasöle .........................................  10

          E - Heizöle und ähnliche Rückstände von der

              Erdölverarbeitung ..............................  10

3103  --  Mineralische oder chemische Phosphordüngemittel

      10  - Superphosphate ...................................  11

      20  - Entphosphorungsschlacken (zB Thomasschlacke) .....  11

Schlagworte

Geruchsstoff, Geschmacksstoff

Gesetzesnummer

10006924

Dokumentnummer

NOR12075899

Alte Dokumentnummer

N5198816926J