Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EFTA - Beschluß Nr. 10/1987
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 198/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 114/1995Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,
Typ
Vertrag – Multilateral
Inkrafttretensdatum
22.04.1988
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 114/1995
Langtitel
(Übersetzung) EUROPÄISCHE FREIHANDELS- EFTA/DC 10/87 ASSOZIATION 1 Beilage 3 Anhänge BESCHLUSS DES RATES NR. 10/1987
(Gefaßt in der 14. Tagung am 4. November 1987) STAATLICHE BEIHILFEN NEUES NOTIFIZIERUNGSVERFAHREN
StF: BGBl. Nr. 198/1988
Präambel/Promulgationsklausel
DER RAT hat
gestützt auf Artikel 32 in Zusammenhang mit Art. 13 des Übereinkommens, gestützt auf Artikel 32 in Zusammenhang mit Artikel 13, des Übereinkommens,
im Bestreben, die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen durch die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu stärken,
in Übereinstimmung, daß eine gesteigerte Transparenz bezüglich der nationalen Systeme staatlicher Beihilfen eine wichtige Voraussetzung diesbezüglich darstellt,
BESCHLOSSEN:
Beachte
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
Dokumentnummer
NOR11007044
Alte Dokumentnummer
N5198810764A