Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 473/1989 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 216/2018Bundesgesetzblatt Nr. 473 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Unterzeichnungsdatum
24.11.1988
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 473/1989 (NR: GP XVII RV 900 VV S. 106. BR: AB 3690 S. 517.)
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. August 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. November 1989 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. August 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. November 1989 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VOLKSREPUBLIK POLEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von gegenseitigen Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023
Dokumentnummer
NOR11007077
Alte Dokumentnummer
N5198910105J