Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.10.1989 bis 30.09.1990 — BGBl. Nr. 467/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.10.198930.09.1990 BGBl. Nr. 467/1989 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1989,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1989BGBl. Nr. 467/1989

Außerkrafttretensdatum

30.09.1990

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

     AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

                              Liste A

--------------------------------------------------------------------

Nr.                   Waren                     Kontingente

--------------------------------------------------------------------

  1  Frisches Gemüse.........................    3 000 t

  2  Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel...    3 000 t

  3  Tafeläpfel..............................    5 500 t

  4  Industrieobst...........................      500 t

  5  Weine und Traubenmost...................   29 228 hl

  6  Kleie oder andere Rückstände vom Sieben

     oder Mahlen von Getreide................      500 t

  7  In der vorliegenden Liste nicht genannte

     Waren (für jede Warengattung bis zu

     100 Mio. Lire)..........................    2 000  Mio. Lire

      AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

                              Liste A

--------------------------------------------------------------------

Nr.                   Waren                     Kontingente

--------------------------------------------------------------------

  1  Männliches Einstellvieh der

     Höhenviehrassen soweit in Italien

     zugelassen...............................   3 725 Stück

  2  Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen

     soweit in Italien zugelassen.............   4 725 Stück

  3  Butter...................................     100 t

  4  Bier.....................................   1 200 hl

  5  Nadelsägerundholz........................   5 000 m3

  6  Schnittholz..............................  30 000 m3

  7  Bezimmertes Bauholz......................  12 000 m3

  8  Brennholz................................   1 000 t

  9  Sägeabfälle..............................   2 000 t

10  Stangen aus Holz.........................   8 000 m3

11  Rebstangen...............................   1 000 m3

12  Schalter und Säulen aus Nadelholz........   8 000 m3

13  In der vorliegenden Liste nicht genannte

     Waren (für jede Warengattung bis zu

     100 Mio. Lire)...........................   2 000 Mio. Lire

      AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

                              Liste B

--------------------------------------------------------------------

                                                    Kontingent

Pos.                  Ware                        Menge   Wert in

Nr.                                                      Mio. Lire

--------------------------------------------------------------------

    1 Kalbfleisch............................      105 t

    2 Rindfleisch............................      203 t

    3 Schweinefleisch........................      142 t

    4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,

      Ossocollo..............................       53 t

    5 Lebende oder tote Forellen;

      Forelleneier...........................      210 t

    6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen

      mit bloßen Wurzeln und/oder daran

      haftendem Erdreich, in Stroh

      eingewickelt...........................  840 000 Stk.

    7 Pilze, frisch oder getrocknet,

      auch zerkleinert.......................       11 t

    8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

         Handelsklasse I)....................    2 625 t

      b) Industrieobst.......................      525 t

    9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,

      Polenta................................      105 t

   10 Traubenkern- oder Maiskeimöl

      a) roh.................................      105 t

      b) gereinigt oder raffiniert...........       89 t

   11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

      Speck..................................      331 t

   12 Knödel, auch tiefgekühlt                      13 t

   13 Fischzubereitungen und Fischkonserven..       17 t

   14 Teigwaren, auch gefüllt

      a) Strudelteigblätter, Spätzle.........       35 t

      b) sonstige Teigwaren..................      420 t

   15 Backwaren und feine Backwaren,

      auch tiefgekühlt.......................      191 t

   16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

      vorübergehend haltbar gemacht,

      getrocknet, zerkleinert, gemahlen,

      zubereitet, auch in luftdicht

      verschlossenen Behältnissen (davon

      Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

      bis zu einer Maximalmenge von 340 t),

      mit Ausnahme von Gemüse, frisch........      735 t

   17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

      Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

      auch mit Zuckerzusatz; Früchte in

      anderer Weise zubereitet oder haltbar

      gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder

      Alkohol; Fruchteiskremen und -pasten;

      kandierte Früchte und kandierte

      Fruchtschalen..........................    1 245 t

   18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

      Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,

      geröstete und gesalzene Erdnuß- oder

      Mandelkerne............................   27 300 kg

   19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

      Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

      jedoch weder gegoren, noch mit einem

      Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

      einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder

      Gemüsesaftgetränke und Getränke aus

      aromatischen Kräutern ohne Zusatz von

      Alkohol, einschließlich jener mit

      einem über dem natürlichen Prozentsatz

      liegenden Wassergehalt.................    1 193 t

   20 Mineral- und Tafelwasser...............    8 400 hl

   21 Bier...................................   13 650 hl

   22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete.   21 657 hl    (3 603)

   23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

      und Weine mit geographischer Bezeichnung;

      Schaumweine

      a) in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35

         l-Flaschen..........................   13 100 hl

      b) in 1,0 l-Flaschen...................    6 300 hl

   24 Branntweine aus Früchten...............      420 hl

   25 Weinessig, auch in Flaschen............    5 775 hl

   26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

      Maiskeimen und Traubenkernen für

      Futtermittelzwecke.....................      263 t

   27 Papier aller Art; Pappe, auch für

      bestimmte Zwecke zugeschnitten;

      Wellpappe..............................                    215

   28 Schachteln und andere Umschließungen

      aus Papier oder Pappe..................                    195

   29 Glückwunschbillets, Bildpost- und

      Glückwunschkarten aller Art, auch in

      gefalteten Serien und in Blockform;

      Posters; Prospekte und Kalender

      aller Art...............................                   475

30-50 -                                              -            -

   51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine

      (Werk- oder Hausteine) mit einer

      scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;

      Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,

      Serpentin, Quarzit und andere Werk-

      oder Hausteine mit einer scheinbaren

      Dichte unter 2,5, natürliche

      Konglomerate; Kunststein; alle diese

      roh, gespalten, grob behauen, durch

      Sägen zerteilt, in jeder Form und Größe

      bearbeitet und Waren daraus ............                 1 025

   52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus...                   255

   53 Kerzen und andere Wachswaren, auch

      kunstgewerbliche........................                   200

   54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid.                   125

   55 Profile und Waren aus plastischem

      Material................................                   600

   56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare

      Reifenprofile; Platten, Blätter,

      Streifen und Profile, aus vulkanisiertem

      Weichkautschuk..........................                   125

   57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und

      Taschen, aus Leder oder Pelz............                   125

   58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

      Schwedenschalungen und Kehrleisten......                   400

   59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und

      deren Zubehör, auch zerlegt;

      Kunststoffprofile für Rolläden..........                   210

   60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile....                   680

   61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete

      Platten.................................                   500

   62 Türen und Fenster und die dazugehörigen

      Rahmen..................................                   698

   63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle

      und/oder synthetischen und/oder

      künstlichen Spinnstoffen, auch mit

      Metallfäden.............................                   200

   64 Wollgarne und Wollmischgarne............                   281

   65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen

      Textilfasern............................                   300

   66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis

      einschließlich Nr. 50 englisch..........                   400

   67 Erzeugnisse der Kunstweberei............                   125

   68 Teppiche und Spannteppiche..............                   800

   69 Wirk- und Strickwaren...................                   450

   70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen.......                   125

   71 Krawatten und Foulards..................                   125

   72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit

      Gummi oder Plastik überzogen;

      Daunendecken und Kissen.................                   550

   73 Schuhe und deren Teile..................                   125

   74 Platten, Fliesen, Blöcke und Tafeln für

      Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit

      Magnesium oder anderen Bindemitteln

      hergestellt.............................                   150

   75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,

      auch bewehrt............................                   381

   76 Ziegel..................................                   125

   77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere

      Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-

      und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,

      aus Steinzeug...........................                   125

   78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten

      (Fliesen) aus Keramik...................                   125

   79 Weinflaschen aus Glas...................                   125

   80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas

      bearbeitet..............................                   260

   81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse

      daraus..................................                   125

   82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden

      aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,

      auch unvollständig, auch nicht

      zusammengesetzt,und deren Teile.........                   340

   83 Fundamentzwingen, deren Zubehör.........                   125

   84 Stahlkonstruktionen und deren Teile.....                   200

   85 Metallregale; deren Bestandteile und

      Verbindungsstücke.......................                   230

   86 Deckenstahlgitterträger.................                   125

   87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör.......                   300

   88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und

      deren Zubehör...........................                   175

   89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;

      Elektrobacköfen; Gasfriteusen,

      Kippbratpfannen; Wärmegeräte

      (Tellerwärmer, Wasserbäder usw.);

      Grillgeräte.............................                   125

   90 Drücker, Schilder und Beschläge,

      Kleiderhaken in Messing, poliert,

      verchromt oder in Bronze, oder

      Aluminium; Eisenbeschläge für Bauzwecke

      und Möbel, inbegriffen Schlösser........                   125

   91 Druckgußteile aus Nichteisenmetallen....                   125

   92 Spülbecken aus rostfreiem Stahl, auch

      mit Unterbauten, deren Teile............                   125

   93 Lagersichtkästen aus Plastik oder

      Stahlblech, auch lackiert oder verzinkt;

      deren Zubehör...........................                   170

   94 Automatische Kühlraumtüren,

      einschließlich deren elektrische

      Ausrüstung; deren Teile.................                   125

   95 Abfallbehälter aus Stahl, deren Teile...                   125

   96 Handsägen und Sägeblätter aller Art.....                   125

   97 Spiralbohrer, Reibahlen, Fräsen,

      Kreissägeblätter und andere Werkzeuge für

      die Metallbearbeitung...................                   125

   98 Leuchten aller Art......................                   195

   99 Koch- und Räucheranlagen; deren Teile...                   125

  100 Wägeeinrichtungen und Kontrollwaagen;

      deren Teile.............................                   125

  101 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

      Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile...                   125

  102 Elektrische Güteraufzüge und deren

      Teile...................................                   125

  103 Werkzeugmaschinen und Werkzeuge für die

      Bearbeitung von Steinen, deren Teile....                   125

  104 Klimaanlagen und Luftbehandlungsgeräte

      aller Art, deren Zubehör und

      Ersatzteile.............................                   125

  105 Kühltische..............................                   125

  106 Elektrische Apparate zur Lokalisierung

      unterirdischer Kanalisationen;

      deren Teile.............................                   125

  107 Kupferlackdrähte........................                   125

  108 Umwälz- und Filteranlagen für

      Schwimmbecken, deren Teile..............                   155

  109 Ventile und Geräte für Aerosolprodukte;

      deren Teile.............................                   180

  110 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

      Landwirtschaft, für das Baugewerbe und

      für touristische Zwecke, ausgenommen

      Traktoren, mit oder ohne Maschinen und

      Geräte (Seilwinden, Dungstreuer, Pumpen,

      Gülletanks, Heugitter ua.) ausgestattet;

      oben angeführte Maschinen und Geräte,

      auch gesondert eingeführt; einzelne

      Teile, Zubehör und Ersatzteile, auch

      für Traktoren...........................                   125

  111 Spezialfahrzeuge und -geräte zur

      Schipistenpflege und deren Teile........                   390

  112 Gold- und Silberarmbanduhren; Pokale und

      Trophäen................................                   125

  113 Klaviere und Harmonien, auch

      elektronisch............................                   125

  114 Plattenspieler, elektrische Verstärker,

      Lautsprecher; deren Teile...............                   125

  115 Möbel- und Möbelteile ..................                   827

  116 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

      Spielwaren..............................                   635

  117 Schlitten, Rodel, Schi, Schibindungen,

      Schistöcke, Bergrettungsgeräte; deren

      Bestandteile............................                   125

  118 In der vorliegenden Liste nicht genannte

      Waren (für jede Warengattung bis zu

      125 Mio. Lire)..........................                 1 400

      AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

                              Liste B

--------------------------------------------------------------------

                                                     Kontingent

Pos.                  Ware                        Menge   Wert in

Nr.                                                      Mio. Lire

--------------------------------------------------------------------

   1 Pferde und Fohlen....................     230 Stk.

   2 Schlachtrinder.......................     775 Stk.       (930)

   3 Männliches Einstellvieh und/oder

     weibliche Nutzrinder der

     Höhenviehrassen, soweit in Italien

     zugelassen...........................                  (4 536)

     a) männliches Einstellvieh...........   3 754 Stk.

     b) weibliche Nutzrinder..............   1 181 Stk.

   4 Schweine.............................   3 150 Stk.

   5 Schafe...............................   3 150 Stk.

   6 Rindfleisch..........................     420 t

   7 Schweinefleisch......................     263 t

   8 Schmelzkäse..........................     170 t

   9 Andere Käse (davon maximal 400 t

     Tilsiter)............................   1 113 t

  10 Balkon- und Beetpflanzen.............  21 000 Stk.

  11 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,

     einschließlich Forstpflanzen......... 168 000 Stk.

  12 Saatkartoffeln.......................     158 t

  13 Johannisbeeren, frisch...............  66 700 kg

  14 Saatgetreide.........................      32 t

  15 Fleisch-, Fleischmischkonserven......      14 t

  16 Fleisch von Wild (frisch, gekühlt,

     gefroren, gekocht, gebraten oder

     anderweitig zubereitet, auch mit

     Soßen)...............................      11 t

  17 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren 183 000 kg

  18 Dauerback- und Süßwaren sowie andere

     Konditoreiwaren; Schokolade und

     -waren............................... 427 000 kg

  19 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und

     Pommes frites........................ 111 600 kg

  20 Salate, Sauergemüse und Wurzelgemüse.      18 t

  21 Fruchtsirup aus Himbeeren,

     Preiselbeeren, Heidelbeeren oder

     Johannisbeeren; Fruchtsäfte,

     Fruchtsaftgetränke,

     Fruchtsaftkonzentrate,

     Fruchtkonzentrate....................   1 668 t

  22 Marmelade, auch in Kleinpackungen....     293 t

  23 Gewürze, Gewürzmischungen und

     Gewürzzubereitungen aller Art........ 26 250 kg

  24 Bier.................................  24 150 hl

  25 Filterumwicklungspapier..............                    125

  26 Wellpappe und Pappkartons............                    125

  27 Dekorationsartikel, und zwar:

     Lahnbänder, Lametta und Gegenstände

     daraus, leonische Gespinste..........                    125

28-50 -                                          -             -

  51 Kupferoxydchlorid und Kupfervitriol..                    125

  52 Farben und Lacke.....................                    125

  53 Kosmetische Produkte.................                    125

  54 Waschmittel, Waschhilfsmittel, Spül-,

     Reinigungsmittel.....................                    126

  55 Isolierungen für Heizungsrohre.......                    125

  56 Waren aus plastischem Material, davon

     bis zu 83 Mio. Lire Fertigwaren......                    348

  57 Feuerlöschschläuche..................                    125

  58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,

     Schuhleder...........................                    125

  59 Lederbekleidung und Zubehör..........                    125

  60 Rucksäcke............................                    125

  61 Furniere.............................                    125

  62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,

     Baracken, Flugdächer, Dachstühle,

     Silos und ähnliche Konstruktionen;

     zerlegbar aus Holz, komplett mit

     ihren Bestandteilen. Darin

     inbegriffen Platten aus Holz und/oder

     aus anderen pflanzlichen Stoffen,

     zerfasert aus Sägespänen oder aus

     Holzwolle mit Harzen oder anderen

     Bindemitteln gebunden, mit oder ohne

     Holzbedachung sowie äußere und/oder

     innere Holzverschalung,

     einschließlich der dazugehörigen

     Leisten und Latten aus Holz.

     Ausgenommen Türen, Fenster, Jalousien

     usw., soweit sie nicht Bestandteile

     der vorgenannten Konstruktionen sind.                    125

  63 Obstleitern, Holzstöcke für

     Fleischhauer, Rahmenleisten, Rahmen,

     Leisten für Fußböden und

     Zimmerdecken, Parketten und andere

     Holzwaren sowie fertige Karniesen aus

     Holz.................................                    125

  64 Dachschindeln aus Holz...............                    125

  65 Faßhähne, Kälbersauger,

     Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller und

     Ohrmarknumerierzangen................                    125

  66 Holzfaserplatten.....................                    125

  67 Spanplatten, kunststoffbeschichtete

     Platten..............................                    125

  68 Gewebe aus synthetischen oder

     künstlichen Spinnstoffen.............                    180

  69 Loden, andere Wollgewebe und

     Wolldecken; Lodenkonfektion..........                    980

  70 Handstrickgarne......................                    125

  71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe

     aller Art; Leinen- und

     Halbleinengewebe; Baumwollwindeln

     abgepaßt; Tischdecken;

     Baumwollflanelldecken sowie Decken

     aus synthetischen und/oder

     künstlichen Spinnstoffen.............                  1 270

  72 Trachten- und Dirndlstoffe...........                  1 440

  73 Borten...............................                    125

  74 Stickereien, Fransen, Spitzen für

     Trachten u. dgl., bestickte

     Taschentücher, bestickte Damenblusen

     und Modewaren, bestickte Bettwäsche,

     Klöppelspitzentischdecken und

     -deckchen............................                    150

  75 Strick- und Wirkwaren................                  1 990

  76 Konfektionswaren aus Textilien.......                  1 250

  77 Wimpel für Automobile und für

     Werbezwecke..........................                    125

  78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

     Totalverdunkelungsanlagen, deren

     Teile................................                    125

  79 Teppiche und Läufer..................                    125

  80 Schuhe und deren Teile...............                    125

  81 Hüte.................................                    125

  82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,

     komplett mit Einrichtung und

     Armaturen............................                    125

  83 Schleifscheiben und Schleifsteine....                    230

  84 Bausteine oder -platten aus

     Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen

     oder Holzabfällen, mit Zement oder

     anderen Bindemitteln hergestellt.....                    125

  85 Glaswaren, gefärbt und/oder bemalt,

     auch graviert und/oder geschliffen,

     auch kunstgewerbliche, auch für

     Kirchen..............................                    125

  86 Glasfaserlaminate....................                    125

  87 Medaillen............................                    125

  88 Pfannen, Messing- oder Eisenbehälter

     sowie Blechwaren, auch verzinkt,

     Elektrogeschirr......................                    125

  89 Gußeiserne Rohre und Formstücke......                    280

  90 Deckenstützen........................                    125

  91 Kabelwannen aus verzinktem Stahlblech

     sowie Zubehör und Trägermaterial

     hiefür...............................                    125

  92 Heizkessel...........................                    125

  93 Profile und Stangen aus Aluminium....                    125

  94 Werkzeuge und Geräte für Handwerk,

     Industrie und Landwirtschaft; Messer;

     Haus- und Küchenwaren,

     Bergsteigerartikel aus Eisen,

     Dengelapparate, Rechen, Gabeln,

     Glaswerkzeuge, Kleineisenwaren,

     Viehschellen und Viehglocken.........                    215

  95 Hartmetallwerkzeuge und -erzeugnisse.                    125

  96 Bestecke und Tafelgeräte aus Metall..                    125

  97 Beschläge............................                    246

  98 Leuchten und Leuchtstoffröhren sowie

     elektrische Beleuchtungskörper aller

     Art..................................                    420

  99 Kirchenglocken samt Armaturen........                    125

100 Seilwegegeräte; fahrbare

     gummibereifte Seilwindenaggregate mit

     stufenlosen Getrieben und Explosions-

     oder Elektromotor, Seilwinden,

     Traktorenaufbauseilwinden,

     Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;

     sämtliche Zusatzgeräte und

     Ersatzteile für vorangeführte

     Maschinen; Seile für vorangeführte

     Seilwinden...........................                    125

101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie

     deren Teile..........................                    125

102 Lufttechnische Geräte und Apparate...                    125

103 Schilifte, Sessellifte, Gondellifte,

     Seilbahnen u. dgl., sowie deren Teile                    215

104 Schneeräumgeräte aller Art, deren

     Teile................................                    125

105 Landwirtschaftliche Maschinen,

     Drucktanks für Süßmost und Wein, und

     deren Teile..........................                    125

106 Holzbearbeitungsmaschinen,

     Dübelbohrmaschinen, sowie deren Teile                    132

107 Armaturen für Wasserleitungen........                    320

108 Keilriemenscheiben...................                    125

109 Drehstrommotoren.....................                    125

110 Anlagen für Turbinen, Regulatoren,

     deren Teile, Ersatzteile für

     Wasserkraftanlagen...................                    125

111 Elektrische Akkumulatoren............                    125

112 Speisetransportwagen und dazugehörige

     Geräte...............................                    125

113 Elektrische Haushaltsgeräte, Elektro-

     Einbau-Backrohre und Einbau-

     Kochstellen, elektrische Heizdecken;

     kleine elektrische Hebebühnen;

     Einbau-Schaltkästen; Elektromaterial,

     auch isolierend; deren Teile.........                    125

114 Herde, Öfen, Dampfkessel,

     Zentralheizungskessel aller Art, auch

     mit automatischer Heißwasseranlage;

     Spülschränke, deren Teile............                    200

115 Kraftfahrzeug- und/oder Motorenteile.                    125

116 Feldstecher, Fernrohre, auch

     Zielfernrohre und Theatergläser mit

     Etui und Zubehör, Brillengläser, roh

     oder bearbeitet......................                    140

117 Orgeln und deren Bestandteile........                    125

118 Möbel, einschließlich Schulmöbel.....                    170

119 Steppdecken; Matratzenauflagen und

     Polster mit Füllung..................                    125

120 Schlitten, Rodel, Schi,

     Schibindungen, Schistöcke,

     Bergrettungsgeräte; deren

     Bestandteile.........................                    330

121 Spezialfahrzeuge und Geräte zur

     Schipistenpflege; deren Teile........                    130

122 Spezialfahrzeuge und Anhänger für die

     Landwirtschaft und für das

     Baugewerbe, mit oder ohne Maschinen

     und Geräten (Seilwinden, Dungstreuer,

     Pumpen, Gülletanks, Heugitter ua.)

     ausgestattet; oben angeführte

     Maschinen und Geräte, auch gesondert

     eingeführt; Zubehör und Ersatzteile..                    145

123 Kunstgewerbliche Erzeugnisse und

     Spielwaren...........................                    126

124 Schikerne............................                    125

125 Oberflächenschibeläge................                    125

126 Windsurfer...........................                    125

127 In der vorliegenden Liste nicht

     genannte Waren (für jede Warengattung

     bis zu 125 Mio. Lire)................                  2 350

Der Vorsitzende der österreichischen Delegation

an den Vorsitzenden der italienischen Delegation

Riva del Garda, 22. Juni 1989

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XL. Tagung der Gemischen Anmerkung, richtig: Gemischten) Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1989 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 830 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 9. Juni 1988 in Gaschurn vereinbarten Listen B erfahren hat.

      AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

                              Liste B

--------------------------------------------------------------------

                                                     Kontingent

Pos.                   Ware                         Menge   Wert in

Nr.                                                        Mio. Lire

--------------------------------------------------------------------

0001 Kalbfleisch...............................       2 t

0002 Rindfleisch...............................      12 t

0003 Schweinefleisch...........................       2 t

0004 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,

     Ossocollo.................................       1 t

0005 Lebende oder tote Forellen; Forelleneier..      17 t

0006 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen mit

     bloßen Wurzeln und/oder daran haftendem

     Erdreich, in Stroh eingewickelt...........  13 400 Stk.

0008 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

        Handelsklasse I).......................      42 t

     b) Industrieobst..........................       8 t

0009 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,

     Polenta...................................       2 t

0010 Traubenkern- oder Maiskeimöl

     a) roh....................................       2 t

     b) gereinigt oder raffiniert..............       1 t

0011 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

     Speck.....................................       5 t

0014 Teigwaren, auch gefüllt

     a) Strudelteigblätter, Spätzle............      12 t

0015 Backwaren und feine Backwaren, auch

     tiefgekühlt...............................       5 t

0016 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

     vorübergehend haltbar gemacht, getrocknet,

     zerkleinert, gemahlen, zubereitet, auch in

     luftdicht verschlossenen Behältnissen

     (davon Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

     bis zu einer Maximalmenge von 340 t), mit

     Ausnahme von Gemüse, frisch...............      12 t

0017 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

     Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

     auch mit Zuckerzusatz; Früchte in anderer

     Weise zubereitet oder haltbar gemacht,

     auch mit Zusatz von Zucker oder Alkohol;

     Fruchteiskremen und -pasten; kandierte

     Früchte und kandierte Fruchtschalen.......     100 t

0018 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

     Zuckererdnüsse, Zuckermandeln, geröstete

     und gesalzene Erdnuß- oder Mandelkerne....     440 kg

0019 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

     Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

     jedoch weder gegoren, noch mit einem

     Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

     einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder

     Gemüsesaftgetränke und Getränke aus

     aromatischen Kräutern ohne Zusatz von

     Alkohol, einschließlich jener mit einem

     über dem natürlichen Prozentsatz

     liegenden Wassergehalt....................      19 t

0020 Mineral- und Tafelwasser..................     133 hl

0021 Bier......................................     217 hl

0022 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete....     556 hl     (193)

0023 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

     und Weine mit geographischer Bezeichnung;

     Schaumweine

     a) in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35 l-Flaschen.     420 hl

     b) in 1,0 l-Flaschen......................     100 hl

0024 Branntweine aus Früchten..................      23 hl

0025 Weinessig, auch in Flaschen...............      92 hl

0026 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

     Maiskeimen und Traubenkernen für

     Futtermittelzwecke                               4 t

      AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

                              Liste B

--------------------------------------------------------------------

                                                  Kontingent

Pos.                    Ware                         Menge   Wert in

Nr.                                                        Mio. Lire

--------------------------------------------------------------------

0001 Pferde und Fohlen.......................        27 Stk.

0002 Schlachtrinder..........................        92 Stk.   (110)

0003 Männliches Einstellvieh und/oder

     weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

     soweit in Italien zugelassen.............                 (249)

     a) männliches Einstellvieh...............      101 Stk.

     b) weibliche Nutzrinder..................       60 Stk.

0004 Schweine.................................       50 Stk.

0005 Schafe...................................       50 Stk.

0006 Rindfleisch..............................        7 t

0007 Schweinefleisch..........................        4 t

0008 Schmelzkäse..............................        3 t

0009 Andere Käse (davon maximal 400 t Tilsiter)      18 t

0010 Balkon- und Beetpflanzen.................      340 Stk.

0011 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln,

     einschließlich Forstpflanzen.............    2 700 Stk.

0012 Saatkartoffeln...........................        3 t

0013 Johannisbeeren, frisch...................    1 100 kg

0014 Saatgetreide.............................        1 t

0017 Brot, gewöhnliche und feine Backwaren....   10 300 kg

0018 Dauerback- und Süßwaren sowie andere

     Konditoreiwaren; Schokolade und -waren...    6 800 kg

0019 Backerbsen, Frittaten, Salzletten und

     Pommes frites............................    1 800 kg

0021 Fruchtsirup aus Himbeeren, Preiselbeeren,

     Heidelbeeren oder Joahnnisbeeren;

     Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,

     Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtkonzentrate.       70 t

0022 Marmelade, auch in Kleinpackungen.......        28 t

0023 Gewürze, Gewürzmischungen und

     Gewürzzubereitungen aller Art...........       420 kg

0024 Bier....................................       390 hl

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Mag. DDDr. PSCHORN

Der Vorsitzende der italienischen Delegation

an den Vorsitzenden der österreichischen Delegation

Riva del Garda, 22. Juni 1989

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

„Im Verlauf der heute beendeten XL. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

  In dem Bestreben, . . . . . . (es folgt der weitere Text der Note

des Vorsitzenden der österreichischen Delegation in deutscher

Sprache) . . . . . . ausgezeichneten Hochachtung.''

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter CASILLI D'ARAGONA

Schlagworte

Zierpflanze, Obstpflanze, Traubenkernöl, Fruchteispaste, Erdnußkern, Erdnußkaramel, Mandelkaramel, Fruchtsaftgetränk, Mineralwasser, 0,7l-Flasche, 0,75l-Flasche, Bildpostkarte, Werkstein, Wirkware, Kanalisationszweck, Entwässerungszweck, Bodenplatte, Heizöltank, Haushaltstank, Gasherd, Kochanlage, Umwälzanlage, Spezialgerät, Goldarmbanduhr, Balkonpflanze, Fleischkonserve, Dauerbackware, Schokoladeware, Spülmittel, Baumwollgewebe, Leinengewebe, Strickware, Trachtenstoff, Klöppelspitzentischdeckchen, Bauplatte, Hausware, Messingbehälter, Hartmetallerzeugnis, Explosionsmotor, Kraftfahrzeugteil, Möbelteil

Gesetzesnummer

10006965

Dokumentnummer

NOR12076448

Alte Dokumentnummer

N5198912714H