Kurztitel
Bestimmungen des Schalleistungspegels von Rasenmähern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 572/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 572 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
Text
Anlage
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(§ 4 Abs. 1 Z 2)
Ermittlung des Kennzeichnungswertes LWA
Der Kennzeichnungswert LWA ist, sofern Z 2 nicht anderes bestimmt, nach der FormelDer Kennzeichnungswert LWA ist, sofern Ziffer 2, nicht anderes bestimmt, nach der Formel
LWA = LW,A + 1,5 sigmaR
zu berechnen.
Hiebei ist:
LW,A ......... der nach § 4 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2
ermittelte Schalleistungspegel
sigmaR ....... die Standardabweichung nach ÖNORM S 5034
2. Wird der Schalleistungspegel nicht nur von einem Rasenmäher,
sondern von zwei oder mehr Rasenmähern bestimmt, so ist an
Stelle von LW,A in der Formel unter Z 1 der arithmetische
Mittelwert L zu verwenden und der Kennzeichnungswert LWA zu
bestimmen.
Hiebei ist:
L ......... der arithmetische Mittelwert der von
Rasenmähern nach ÖNORM S 5034 festgestellten
A-bewerteten Schalleistungspegel LW,Aj
1 n
L = - Summe Lw,Aj
n j = 1