Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmungen des Schalleistungspegels von Rasenmähern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 572/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 572 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 2. Die Aufschrift über die Geräuschentwicklung von Rasenmähern hat den gemäß den §§ 3 und 4 bestimmten A-bewerteten Schalleistungspegel in dB, gerundet auf eine ganze Zahl, zu enthalten (Kennzeichnungswert LWA). Paragraph 2, Die Aufschrift über die Geräuschentwicklung von Rasenmähern hat den gemäß den Paragraphen 3 und 4 bestimmten A-bewerteten Schalleistungspegel in dB, gerundet auf eine ganze Zahl, zu enthalten (Kennzeichnungswert LWA).
Dokumentnummer
NOR12075981
Alte Dokumentnummer
N5198910145J