Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EFTA - Transponierung von einseitigen EFTA-Agrarzugeständnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 122/1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 114/1995Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Beachte
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
Text
EUROPÄISCHE EFTA/CTE 9/88
FREIHANDELSASSOZIATION 1 Anlage
29. Juni 1988
KOMITEE DER HANDELSEXPERTEN
BEHANDLUNG BESTIMMTER WAREN DER ANHÄNGE D UND E
BERICHT DES KOMITEES
Einleitung
Einseitige Zugeständnisse für bestimmte Waren der Anhänge D und
E sind von den EFTA-Ländern zugunsten anderer EFTA-Länder mittels nachfolgender Beschlüsse des Rates und des früheren Gemeinsamen Rates eingeräumt worden:
EFTA/DC 8/66, 11/71, 3/76, 17/76;
Diese Beschlüsse, die nach wie vor gelten, sind gemäß Artikel 23 des Übereinkommens auf alle anderen EFTA-Länder anwendbar.
Im Anschluß an die Einführung des Harmonisierten Systems, wurde es für zweckmäßig und angemessen erachtet, die von der Nomenklatur des Zollrates erfaßten Listen der Waren in das Harmonisierte System zu transponieren.
Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse, die in das Harmonisierte
System transponiert werden
Das Komitee der Handelsexperten hat sich auf eine Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse geeinigt, die in das Harmonisierte System transponiert worden ist. Die Liste, die dem Dokument EFTA/CTE/W 3/88 (Rev.) beigeschlossen wurde, berücksichtigt:
daß die Portugal eingeräumten Zugeständnisse (EFTA/DC 3/76 und EFTA/DC 17/76) nach dem Austritt Portugals aus der EFTA zwischen den EFTA-Ländern gültig bleiben;
einige der Zugeständnisse (EFTA/CJC. SR 29/74 und EFTA 61/74) ursprünglich in bilateralen landwirtschaftlichen Abkommen mit Dänemark enthalten waren;
daß die Anhänge D und E zum Übereinkommen durch den Beschluß des Rates Nr. 12 aus 1987 geändert worden sind.
Empfehlung
Das Komitee der Handelsexperten empfiehlt, daß der Rat die als
Anhang beiliegende Liste annimmt, welche die Transponierung in das Harmonisierte System der in diesem Bericht angeführten Bestimmungen wiedergibt.
Vom Rat erforderliche Schritte
Der Rat wird ersucht:
diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen;
die als Anhang beiliegende Liste, wie in Absatz 5 dieses Berichtes empfohlen, anzunehmen.
Dokumentnummer
NOR12076057
Alte Dokumentnummer
N5198910793L