Norm Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 19.07.1989 — BGBl. Nr. 336/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.07.1989 BGBl. Nr. 336/1989 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.07.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1